Ja, ich.
"Drohbrief" trifft es sehr gut !!! Die spinnen wohl !!!
Bei einer derartigen Formulierung - mit Androhung der Fahrzeugstillegung - platzt mir gleich der Sa..... Kragen
( Inhalt : wenn der, der oder der nicht das oder das machen, DAAAAAANN wird Ihr Fahrzeug still gelegt. Bedeutet :
irgendwer macht was, oder auch nichts - und ICH ( oder Andere ) hab dann die Probleme.
Weiter : Die Fahrzeugstillegung ist dann eine Ordnungsverfügung der Zulassungsstelle, die der Fahrzeughalter zu
(be)zahlen hat [ 135 Euro ] Noch weiter : plus Kosten für die Neuzulassung, Kennzeichen, Siegel, Fahrzeugschein )
Schön, das ich dieses WE etwas Zeit hab - da folgt direkt eine Antwort per Einschreiben mit Rückschein !!!
Wobei, ich wurde schon darauf hingewiesen, dass Antworten / Schreiben / Reaktionen an das KBA diesbezüglich
gar nicht bearbeitet werden (können).
Da platzt .... ach, hatte ich ja schon
BTW - der Rückruf wurde bei meiner RKS vor Monaten erledigt.
Gruss Börnie
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PS : Ab Mitte August parkt meine RKS vorsorglich wo anders. Und ich bin in Sonstwo und nicht erreichbar.
So kann ich zumindest verhindern, dass die Büttel von der Zulassungsstelle am Fahrzeug die Siegel
abkratzen und den Fahrzeugschein einziehen - FALLS ........
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Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Börnie am 23.06.2023 13:37.