Sehr interessant, endlich folgt mal ein Gericht der Logik.
BE erlischt zwar in dem Moment wo die Klappe offen ist, kann aber per Hand wieder hergestellt werden und die vorhandene BE lebt wieder auf. Und es muss nix extra umgebaut werden. Deshalb auch keine Begutachtung notwendig. Mal schauen wie reagiert wird, wenn man mit anderen Herstellern von Klappenanlagen beim offen fahren erwischt wird und dann dieses Urteil herangezogen wird.
Es wurde auch bei vielen Kontrollen genauso gehandhabt.
Aber natürlich auch mit erlöschen der BE wie bei einem Kumpel von mir, der eine komplette Neuabnahme seines Mopeds machen musste.
Das lustige daran. Es gibt ein Schreiben der Polizei an seinen Anwalt in dem steht, dass laut EG Typengenehmigung mit geöffneter Klappe gefahren werden darf, wenn der vorgeschriebene Dämpfereinsatz eingebaut ist (MCJ Anlage)
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht