"Schein" oder "Brief" ???
Die Ausserbetriebsetzung kann ( ? ) im Schein ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) vermerkt sein.
( hab gerade mal in meinen Unterlagen nachgeschaut - Quittung einer Stillegung hab ich, aber im
"Schein" kein Vermerk auf der Rückseite )
In der Vergangenheit wurde seitens der Zulassungsbehörden bei der Abmeldung eines KFZ eine sogenannte
Abmeldebescheinigung ausgegeben. Diese war für den Versicherungsnehmer zB gegenüber der Versicherung
der Nachweis zur korrekten Abmeldung ( Stillegung ) des KFZ. Erst mit diesem Nachweis konnte man dann
auch die KFZ Versicherung wirksam beenden. In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Zulassungsbehörden
direkt mit den Versicherungsunternehmen vernetzt, wodurch die Bestätigung der Abmeldung direkt an den
Versicherer weiter geleitet wurde. Im Zuge der Umstellung auf das eVB – Verfahren wird/wurde die
Abmeldebescheinigung hinfällig. Zum Teil sogar Europaweit.
So oder so, wenn das Fahrzeug korrekt vorübergehend stillgelegt wurde weiss das die Zulassungsstelle.
Vielleicht hilft ein freundlicher Anruf :-)
Also sollte alles ok sein mit Deiner Mopete :-)
Gruss Börnie
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Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von Börnie am 02.02.2025 20:36.