Das liegt weder am Bundesland, noch an den Beamten, sondern daran, dass ein Luftfilter eingetragen werden soll.
Anders als bei Stößdämpfern, s.o., o.ä., KÖNNTEN dadurch Emmissionsrelevante Werte verändern.
Das wollen die einfach nur gegenprüfen, sonst nix ... ggf. liegt es auch daran, unter welchem Paragraphen die Eintragung erfolgt ist.
Um beurteilen zu können, ob das sachlich Sinn macht, müsste man lesen, wie die Eintragung genau formuliert ist und auf welchen "§" sie sich bezieht.
Hat also mit Schikane nix zu tun. Brief abgeben und gut ... die Aufregung lohnt nicht!