Richtig.... und da sind wir aber wieder bei dem Punkt, dass das Ändern des Kennzeichenhalters KEINE technische Änderung ist.
Definition einer technischen Änderung:
Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Das Verlegen des Kennzeichenhalters beeinflusst weder seine eigene Funktionweise (das Halten des Kennzeichens), noch die eines angrenzenden Bauteiles. Gäbe es die EU-Richtlinie zur Anbringung von Kennzeichen nicht, wäre es sogar vollends egal, wie man das Kennzeichen anbringt. Man könnte es auch auf den Kopf drehen.... und auch hier. Die Richtlinie beschreibt die Anbringung des Kennzeichens, nicht des Halters.
Ergänzend auch noch aus der Arbeitsanweisung zum §19.3 (Änderungsabnahmen), Absatz 1.6 "Wann Begutachtung einer Änderung?"
1.6 WANN „BEGUTACHTUNGEN“ EINER ÄNDERUNG ?
Wird eine Änderung durch den Ein- oder Anbau/Ab- oder Ausbau von Teilen oder das Ändern von Teilen vorgenommen, durch die
- sich die mit der Betriebserlaubnis genehmigte FAHRZEUGART ändert oder
- eine GEFÄHRDUNG von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- sich das ABGAS- ODER GERÄUSCHVERHALTEN verschlechtert und liegt dafür
keine TEILEGENEHMIGUNG bzw. kein TEILEGUTACHTEN vor,
so ist im Einzelfall immer eine BEGUTACHTUNG durch einen aaS/aaSmT erforderlich, anlässlich derer über die Zulässigkeit der Änderung und über die Gültigkeit der Betriebserlaubnis zu entscheiden ist. Hierbei sind sowohl die Prüfung an sich als auch die Dokumentation von der gleichen befugten Person durchzuführen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Einhaltung der an alle aaS der TP`n ergangenen Einzelanweisung gemäß § 13 KfSachvG bzgl. Abnahmen von reihenweise gefertigten Fahrzeugteilen.
Trifft alles auf einen Kennzeichenhalter nicht zu!
Die Richtlinie zur bauartbedingten Genehmigung hinsichtlich des Kennzeichens findest du dann wiederum in der EU-Richtlinie zur Anbringung von Kennzeichen.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von ChrisEngel am 10.05.2019 08:28.