Da ist der Fehler.
Es ist kein Gutachten, sondern nur ein TÜV Prüfbericht dabei.
Dort ist u.a. angegeben daß die Anbringunsstelle geprüft ist..........
Allerings sollte diese Angabe lieber nicht vom Sachverständigen überprüft werden wenn er auf die 30° Einsehbarkeit besteht.
Qualität und Optik von dem Teil sind allerdings sehr gut.
Würde es bei einem anderen Prüfer versuchen.
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Gruß
Stefan
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Element94 am 05.11.2016 10:24.