Fahrgeräuschmessung und Standgeräuschmessung sind zwei unterschiediche Messverfahren, deswegen erscheinen die beiden Werte in der Zulassung mit einem hohen Wert für das Standgeräusch und einem niedrigen Wert für das Fahrgeräusch.
Dein Aufkleber ist unerheblich für das Messverfahren, Die Angeben aus der Zulassungsbescheinigung sind entscheidend.
Deine Standgeräuschmessdrehzahl ergibt sich aus deiner angegebenen Leistung (KW)/Drehzahl
Ist deine Leistung bis max. 5000 Umdrehungen ausgewiesen, ist deine Messdrehzahl 2/3. Ist deine Leistung bei >5000 Umdrehung angegeben, ist deine Messdrehzahl 1/2 dieses Wertes. Bsp. 5100 Umdrehungen wäre für eine Standgeräuschmessung ein günstiger Wert im Vergleich zu einer Maschine bei der die Leistung etwa bei 4900 angegeben ist.
Das Fahrgeräusch wird auf einer ausgewiesenen Strecke im 2. und 3. Gang bei voller Beschleinigung ermittelt, Einfahrtsgeschwindigkeit 50 km/h.
Das Messverfahren für Euro 4 Fahzeuge ist ganz neu und nochmal deutlich stringenter, die Grenzwerte ebenso.
Die Grenzwerte sind für alle Auspuffanlagen bindend, auch für die Zubehörlieferanten
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noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm
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