@Ralf31:
Nee,nee, alles ok, ich hole die Ersatzteile für den SLC meiner Frau auch immer auf den Trödelmarkt, hauptsächlich wegen der Qualität, aber auch wegen der Optik, Geiz ist nun mal geil ...
Der Daymaker hat die E-Kennung in der Kunstoffscheibe, wie vorgeschrieben, und hat eine WCR Kennung und keine HCR Kennung, ist also nach der neueren ECE 112 bzw. 113 geprüft, d.h. die erlaubte Leuchtstärke ist höher.
Das einzige was "optisch" gleich ist, ist die Anordnung der LED's. Außerdem ist bei Tuff Plus, die sich darüber aufregen das ihre "hochwertigen" Teile von Billiganbietern kopiert werden, die wichtige effektive Lichtstärke nicht angeben. Da aber, wenn überhaupt, dieser Scheinwerfer laut Kennung nach der alten Norm geprüft ist kann die eff. Lichtstärke auch nicht höher als maximal 800 Lumen Abblendlicht und 1200 Lumen Fernlicht sein. Falls doch ist der Scheinwerfer aus Sicht der StVO eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ...
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."