Das ist die nach §38a StvZO vorgeschriebene "Sicherheitseinrichtung gegen unbefugte Benutzung", gemeinhin Lenkerschloss genannt. Das andere Schloß ist die amerikanische Version davon, die interessiert hier in Deutschland keinen Menschen.
Da das Lenkerschloss am Rahmen die einzige für Motorräder vorgeschriebene Sicherungseinrichtung ist, ist das auch das einzige woran die Versicherung einen Diebstahlschutz festmachen kann, ergo, kein Lenkerschloss benutzt, kein Versicherungsschutz ...
Nebenbei bemerkt ist das NICHT vorhandene oder funktionsfähige Lenkerschloß mit einem Bußgeld von 10 Euro belegt ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.