Ich habe als Jugendlicher mal eine auf den Deckel bekommen. 80er Schild auf großer Maschine (Stempel selbst umgeklebt), wie Booze beschrieben hat. Wurde damals als Urkundenfälschung ausgelegt und mit 500,- DM belegt.
1. Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
Kraftfahrzeugen, die einem Kennzeichenzwang unterliegen, werden durch die Zulassungsstelle
amtliche Kennzeichen zugeteilt. Hierunter fallen auch rote Kennzeichen. § 22 StVG schützt die durch die Zulassungsstelle auf diese Art und Weise vorgenommene Zuordnung eines Kraftfahrzeugs in Richtung auf einen feststellbaren Halter.Nur das Kennzeichen, nicht aber das Fahrzeug unterliegen der Einziehung. Sofern auch der Tatbestand der
Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB erfüllt ist, tritt der Kennzeichenmissbrauch hinter diesem Delikt im Wege der Subsidiarität zurück.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....

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