@9einhalb:
Wie oben geschrieben, ist mein Kennzeichen während der Überwinterung hinterlegt (bei der Zulassungsstelle).
D.h. ich bezahle für diesen Zeitraum KEINE Kasko, keine motorbez. Versicherungssteuer etc., sondern "nur" das so genannte Garagenrisiko. Während der Zeit beim Händler ist sie - durch Bezahlen der Einstellgebühr über diesen - gegen Diebstahl, Wassereinbruch, Feuer etc. versichert.
Wenn die Maschine wieder ausgewintert und angemeldet ist, wird "meine" Versicherung wieder "scharf geschalten".
@Bono:
Ich denke du verwechselst da etwas...
Die Mopeds stehen während der Überwinterung beim (zumindest meinem) Freundlichen NICHT in einem öffentlich zugänglichen Bereich, ja nicht einmal im selben Gebäude wie der Schau- und Verkaufsraum.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich da jemand mit einer bösen Nietenumhängetasche an den Maschinen zu schaffen macht od. sich anlehnt, geht daher gegen Null.
Und wenn ihr schon bei solchen Kleinigkeiten "Angst" um eure Mopeds habt, dann solltet ihr eure Eisen evtl. gar nicht bewegen.
Wer weiß was dabei alles passieren kann...
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Motorcycling...
Look close, can you see it? It’s called freedom.
LG Mike
Dieser Beitrag wurde schon 4 mal editiert, zum letzten mal von bios4 am 21.03.2017 13:16.