Salve @all
Ja, ja mag schon sein, aber in Österreich ist alles anders.
Man muss vorne breiter als hinten sein, sonst gibt es keine Eintragung. Es könnte ja sein, dass ich mit dem Lenker irgendwo "durch" komme aber mit der KZH hängen bleibe und deswegen darf es vorne nicht schmäler sein.
Ist doch logisch oder etwa nicht ?
Dann muss man zwischen der KZH Unterkante und der Mitte der Radnabe genau 14 cm Abstand haben, uuuund der Winkel der KZH Neigung darf nicht mehr als 15° betragen uuuund der Rückstrahler muss in der Mitte sein.
Ich habe den Lenker um 4 cm pro Seite verlängert damit ich vorne wirklich breiter bin. Es schaut jetzt natürlich sch.... aus und deswegen werde ich den Lenker 100 % austauschen.
Den Abweiser habe ich mir dazu gebastelt, denn ohne Abweiser gibt es keine Eintragung und das obwohl die KZH, ABE und TÜV hat.
Am Ende ist die erste Phase meines Umbaus fertig: Die Kennzeichenhalterung passt und der Lenker schaut super sch... aus.
Punkto KZH, so schaut das Endergebnis aus:
Dieser Beitrag wurde schon 16 mal editiert, zum letzten mal von Hidric am 27.07.2017 11:15.