Es gab diese Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Importwagen (aber nicht generell) bis 2006/2007, wenn eine entsprechende Anmerkung in der Einzelabnahme ("Kennzeichenmulde zu klein" o.ä.) stand und die eventuellen Umbaukosten für ein größeres Kennzeichen in einem gewissen Rahmen blieben – und das dann auch nur für hinten. Ich habe 2006 zugelassen und trotz keinem Hinweis im Gutachten hinten ein kleineres KKR-Kennzeichen erhalten. Das vordere hatte ich einfach im Schilderladen "mitmachen" lassen und genauso einfach die Plaketten erhalten – das ging "eigentlich" schon damals nicht...
Und danke für den Link zur Schutzimpfung im LK Friesland!
Edit: Jetzt funktioniert der Link! Ist hier etwas anders (s.o.), wie hier beim ADAC beschrieben:
"Kommt ein Kennzeichen in Engschrift nicht in Frage, wird geprüft, ob Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden können, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen. Diese Veränderungen dürften aber keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, technisch möglich und zulässig sein.
Für den Nachweis müssen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorlegen. Kostet der Umbau dann mehr als 5 % des aktuellen Wertes des Fahrzeugs (nach älterer Rechtsprechung können es auch 10 % sein), gilt der Umbau als unzumutbar.
Allerdings kommen diese Ausnahmen regelmäßig nur bei einem verkleinerten hinteren Kennzeichen bei einem mehrspurigen Kraftfahrzeug zur Anwendung. Insbesondere für Krafträder oder vordere Kfz-Kennzeichen gilt dies daher nicht."
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...