Ich habe an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geschrieben und vorgeschlagen, die “Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Kennzeichen” dahingehend zu ändern, dass verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für alle Krafträder erlaubt werden, nicht nur für Leichtkrafträder.
Begründet habe ich das damit, dass die Schriftgröße für das Kraftrad- und das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen die gleiche ist, nur das Format ist abweichend. Eine Verschlechterung der Lesbarkeit wäre nicht gegeben.
Außerdem habe ich das Problem mit dem dann nicht mehr passenden Original-Gepäckträger erklärt, wenn das Kennzeichen nach oben absteht. Die Antwort steht noch aus. Schreibt doch auch an das BMVI! Vielleicht haben wir gemeinsam Erfolg. Ich schätze die Chancen recht gut ein. Herr Scheuer könnte mit dem Thema viel Publicity machen und seine Beliebtheit erhöhen.
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Meine Harley ist ein absolutes Unikat. Es ist die Einzige, die nicht umgebaut wurde.