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Unfallmotorrad

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Unfallmotorrad

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Mucki007 ist offline Mucki007 · 66 Posts seit 12.03.2017
aus Duisburg in NRW
fährt: Softail Fat Boy 2007 5HD...
Mucki007 ist offline Mucki007
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66 Posts seit 12.03.2017 aus Duisburg in NRW

fährt: Softail Fat Boy 2007 5HD...
Neuer Beitrag 18.08.2017 12:40
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Hatte beim Kauf meiner Heritage von 2005 einen Freund mitgenommen, der schon seit Jahren selbst eine Fatboy fährt und eigentlich Ahnung haben sollte.
Die Maschine , die beim Händler stand - kein HD Händler, verkauft aber viele schöne HD - sah/sieht richtig gut aus und ich war Feuer & Flamme.
Die Leute waren freundlich, die Location echt gepflegt, also es bestand kein Grund misstrauisch zu werden und ich habe die Maschine dann Mitte März auch gekauft.

Wochen später hatte die Maschine zur Inspektion gegeben (auch keine HD-Händler Werkstatt, aber immerhin mit einem hervorragenden Ruf).
Die Maschine hatte dabei u. A. neue Reifen bekommen und ich bemerkte noch: irgendwie ist das vorne mit Gabel und Lenker nicht ganz gerade.
Es hat sich dann beim Vermessen des Lenkers herausgestellt, dass dieser durch einen Sturzschaden rechts um 25mm eingedrückt war. Für mich als Nichtfachmann war dass im Vorfeld natürlich nicht so genau sichtbar.

Noch immer war ich nicht misstrauisch genug, um genauer nachzuforschen. Als dann aber Tage später aufgefallen ist, dass die Sturzbügelaufnahme-Platte
unterhalb des Lenkkopfes verbogen war, habe ich über die V.I.N. in den USA jetzt die wahre Historie der Maschine in Erfahrung gebracht.
Fazit: Totalschaden! Über den Zustand (Unfall ja/nein) wurde im Kaufvertrag nichts festgehalten. Mündlich wurde die Historie vom Händler verschwiegen. Ich hatte bei der Besichtigung aber einen Zeugen mit!

Ich habe den Händler damit telefonisch konfrontiert und er sagte: man könne über alles reden und ich sollte doch mal den V.I.N.-Bericht schicken. Er würde sich dann melden.
Ich hab den dann per Mail geschickt und seitdem ist der Händler stumm und hat auch nicht mehr auf Mails reagiert, weshalb ich dann vor zwei Tagen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurückgetreten bin und auch betonte, dass wenn ich die Historie der Maschine vorher gewusst hätte, niemals dieses Motorrad gekauft hätte. Er hat jetzt noch eine Frist von 13 Tagen, um die Rückwandlung einzuleiten bis dann Post vom Anwalt kommt.
Rein rechtlich sehe ich keine Probleme das Ganze zu gewinnen, ich habe alle Beweise gesammelt und der Händler kann sich nicht rausreden. Bezüglich des wahren Zustands der Maschine krieg ich auch Rückendeckung von meiner jetztigen Werkstatt. Allerdings - so vermute ich - spielt der Verkäufer auf Zeit.
Der Schaden war im m. E. mit Sicherheit bekannt - er hat sogar noch gesagt, dass die Maschine neu lackiert wurde. Ich dachte (beim Kauf, na ja vielleicht war der Lack nicht mehr so ansehlich und er wollte ja auch einen marktüblichen Preis). Die Maschine war also kein Billigheimer.
Selbst wenn er den Schaden nicht kannte, wird ihm das nicht helfen: auch die Vermutung, dass ein Schaden besteht hätte ihn dann nachforschen lassen müssen (Lenker verbogen, Sturzbügelplatte krumm, Lackierung warum?, V.I.N. - Report).
Letztendlich ist die Maschine ja auch nicht sachgemäß repariert worden und weder die Schadensdoku aus den USA noch ein Reparaturbericht hier in (D) liegen vor.

Jetzt habe ich zwei Fragen:
1) Ich habe gemerkt, dass die Maschine sehr deutlich nach links zieht,wenn man den Lenker auch nur kurz losläßt. Ich habe das auf 10 verschiedenen Strecken bei unterschiedlichen Tempi getestet, immer mit dem gleichen Resultat, wie beschrieben.
Kann das von einem verzogenen Rahmen kommen? Ich finde dass nun nicht sehr "sicher", so kann doch keine Heritage von 2005 fahren, wenn alles OK ist. (Der Lenker wurde auch schon gegen einen Fatboy Lenker getauscht und die GAbel ist nicht krumm).

2) Es Weiteren bin ich noch auf der Suche nach einem geeigneten Anwalt der dann richtig Tempo macht. Was ich nicht brauch ist ein Anwalt, dessen Brief total weich gespült ist.
Warum ich mich bei der Sache mit der Rückgabe recht sicher fühle, sieht man hier: Reparierter Unfallschaden als Sachmangel

Ich hoffe ihr könnt helfen.
Danke.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mucki007 am 18.08.2017 13:01.

Genco66 ist offline Genco66 · 36 Posts seit 26.04.2017
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Neuer Beitrag 18.08.2017 13:12
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Ja schwierige Sachlage würde jetz nicht unnötig druck beim Händler machen wenn der einmal anfängt abzublocken dann kannst du dich mit ihm vor Gericht herumschlagen und das kann sehr lange dauern.

Ob du Recht kriegst ist auch eine andere Frage ,
Muss ja was in der Verkaufanzeige gestanden haben (Fahrzeug zustand? Um/Unfall frei?)das könnte helfen.

Mucki007 ist offline Mucki007 · 66 Posts seit 12.03.2017
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Neuer Beitrag 18.08.2017 13:25
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In der Anzeige des Händlers stand: Sehr schönes Bike--- gepflegt und läuft tadellos.
Von Unfall stand da nix. Hatte zur Sicherheit den Original-Verkaufstext von mobile.de beim Kauf mit ausgedruckt.

Der Händler hat ja schon abgeblockt, weil er sich nicht mehr meldet. Für mich eher ein Schuldeingeständnis, die Sachlage ist ja auch sonnenklar.

Und: es ist ein Händler, kein Privatmann. Alle Schäden, die keine Bagatellschäden sind, muss der Händer angeben, so steht es im Urteil des BGH - und dass ist für Gerichte bindend.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs grundsätzlich erwarten darf, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als “Bagatellschäden” gekommen ist. - Siehe Link in meinem Post

Bei Unfallmaschinen gibt es keine Nachbesserung vor dem Gesetz, denn eine Unfallmaschine bleibt eine Unfallmaschine, selbst dann, wenn diese fachmännisch repariert wurde. Hier gilt immer: Rücktritt, wenn der Käufer es will.
Hat der wirklich davon gewusst, so ist es sogar arglistige Täuschung. Dann bestehen gar keine Fristen mehr für die Rückgabe.
Warum sollte das also schwierig werden?


Na gut, dass ich beim ersten Anwaltsschreiben noch keinen Druck mache ist vielleicht noch nachvollziehbar, kann man sehen wie man will. Es gehört schon sehr viel kriminelle Energie dazu, so etwas zu verkaufen.

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Genco66 ist offline Genco66 · 36 Posts seit 26.04.2017
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Neuer Beitrag 18.08.2017 13:29
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Ja weil er einfach vor Gericht sagt das du in Kenntnis gesetzt wurdest und deswegen die Maschine nicht als Unfallfrei verkauft wurde...

Avatar (Profilbild) von Kay_Doubleyou
Kay_Doubleyou ist offline Kay_Doubleyou · 669 Posts seit 24.02.2011
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Avatar (Profilbild) von Kay_Doubleyou

fährt: FXE 79
Neuer Beitrag 18.08.2017 13:31
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Blödel ned rum, leg das Mopet still, dh. nicht mehr Fahren.

Lass deinen Anwalt Klage einreichen, und prüfe ob du dir ein Leihmotorrad nehmen kannst.

Das wird richtig teuer, und das wird dem Händler nicht schmecken.

Alles Gute, Gruss vom KW

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carlos.D ist offline carlos.D · 826 Posts seit 29.06.2013
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Neuer Beitrag 18.08.2017 13:35
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Da wird gar nix schwierig.
Und einen Anwalt zu finden, der das ordentlich abwickelt, sollte doch nicht schwer sein: https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/index.php

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Keine Hand zum Gruße.
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Mucki007 ist offline Mucki007 · 66 Posts seit 12.03.2017
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Neuer Beitrag 18.08.2017 13:38
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zum zitierten Beitrag Zitat von Genco66
Ja weil er einfach vor Gericht sagt das du in Kenntnis gesetzt wurdest und deswegen die Maschine nicht als Unfallfrei verkauft wurde...

Ich war zweimal da: bei der Erstbesichtigung und  dann um den Kaufvertrag zu unterschreiben. In beiden Fällen war der gleiche Kumpel mit. Das wir beide da hin gefahren sind, werden auch unsere Familien bezeugen.
Und das es keine schriftliche Bestätigung für eine Unfallmaschine gab hatte ich ja schon erwähnt.

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Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 18.08.2017 13:39
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Ich würd mich mal ins Auto setzen und bei dem Händler persönlich vorsprechen. Das macht meist einen ganz anderen Eindruck als nur am Telefon rum zu plänken oder gleich Post vom Anwalt zu verschicken.
Das Unfallbike abmelden, keinen Meter mehr mit fahren.
Leihmotorrad würde ich mir GANZ GENAU überlegen. Gibt nicht wenige Gerichte, die dich auf den Kosten sitzen lassen. Denn i.d.R. hat jeder Mopedbesitzer auch einen PKW, so dass sicher nicht davon ausgegangen werden kann, dass Du ohne Bike aufgeschmissen bist.

Auch wenn es müßig ist, diese Frage zu stellen, aber warum hast denn nicht, gerade weil die Karre gebraucht ist, VOR dem Kauf die VIN überprüft? Und das die Karre nach links zieht, konnte man doch sicher schon bei der ersten Probefahrt feststellen, oder?!?

Übrigens ist die Beschreibung bei Mobile nur bedingt bindend. Verbindlich sind allerdings die Angaben im Kaufvertrag, dort ist garantiert irgendwo ein Kreuz bei entweder Unfallfrei oder Unfallfahrzeug. Und das würde ich ihm zusammen mit dem Ausdruck der VIN-Abfrage auf den Tisch legen.

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Mucki007 ist offline Mucki007 · 66 Posts seit 12.03.2017
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Neuer Beitrag 18.08.2017 13:45
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zum zitierten Beitrag Zitat von Black Pearl
Auch wenn es müßig ist, diese Frage zu stellen, aber warum hast denn nicht, gerade weil die Karre gebraucht ist, VOR dem Kauf die VIN überprüft?

Ich war ja leider ahnungslos, leider. und deshalb kam es mir auch garnicht in den Sinn mal freihändig zu fahren, ich bis dazu auch zu lange nicht mehr gefahren, um so etwas zu machen. jetzt aber nach dem Fahrertraining dann schon.
 

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Mucki007 ist offline Mucki007 · 66 Posts seit 12.03.2017
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Neuer Beitrag 18.08.2017 13:48
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[quote=1400033]Zitat von carlos.D
Da wird gar nix schwierig.
Und einen Anwalt zu finden, der das ordentlich abwickelt, sollte doch nicht schwer sein: https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/index.php[/quote]


Dann siehst Du das ja genau so wie ich. Ich hatte auch schon einen ADAC Vertragsanwalt telefonisch konsultiert, der hatte mir ja bei der Formulierung des Einschreibens geholfen. Ich weiss aber nicht, welcher Anwalt in genau den Sachen gut ist, wo man an die Adresse kommt ist eher kein Problem.

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Mucki007 ist offline Mucki007 · 66 Posts seit 12.03.2017
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Neuer Beitrag 18.08.2017 13:57
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zum zitierten Beitrag Zitat von Black Pearl
Verbindlich sind allerdings die Angaben im Kaufvertrag, dort ist garantiert irgendwo ein Kreuz bei entweder Unfallfrei oder Unfallfahrzeug. Und das würde ich ihm zusammen mit dem Ausdruck der VIN-Abfrage auf den Tisch legen.

Im Kaufvertrag sieht es so aus:
Und Sachmängel kann ein Händler gegenüber einem Privatkäufer sowieso nicht ausschliessen, auch wenn es im Text steht. Aber auch hier ist kein Kreuz irgendwo.

Ausschluss Sachmängelhaftung
Attachment 267994

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mucki007 am 18.08.2017 14:05.

Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 18.08.2017 14:06
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Und das hast Du so unterschrieben???

Egal, hast PN. 

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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
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fährt: Heritage Softail FLSTCI im Fat Boy Trimm
Neuer Beitrag 18.08.2017 14:22
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Also soweit ich informiert bin muss man nach EU-Recht als Händler und sogar als Privatperson auf Mängel hinweisen.
Nicht auf abgefahrene Reifen,

aber auf neue Lackierungen wegen einem Unfall/Umfallschaden,
Austauschmotor
höher Ölverbrauch
Öllecks
usw.

wenn man das nicht tut, ist es Täuschung. Und im Falle von Täuschung bist du berechtigt das Fahrzeug zurückzugeben.

Ein Unfallschaden mit verzogenem Rahmen berechtigt dich auf jeden Fall dazu.
Ein Händler kann sich da auch nicht rausreden.
Wenn er ein Fahrzeug verkauft, muss er sich vorher über den Zustand vergewissern.

Jetzt musst du nur beweisen können, dass du den Unfall nicht verursacht hast.
März - August ist ja schon ne Zeitspanne.
Dir hätte ja im April schon auffallen können dass da was verbogen ist.

Guter Tipp:
ein Motorrad von Hand putzen ist immer ratsam.
Gerade wenn es neu gekauft ist. Da findet man viele Details, die einem sonst nicht auffallen.

Ob man mit einer neu gekauften Maschine gleich freihändig rumfahren sollte, soll jeder selbst entscheiden.
 

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
aus Frankfurt am Main
fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Booze ist offline Booze
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fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 18.08.2017 14:52
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Nichts für ungut, aber nur wenn du den Rahmen vermessen lässt, kannst du einen Unfall ausschließen.
Beim Motorrad reicht schon ein schief eingebautes Hinterrad, oder leicht verdrehte Gabelbrücken, damit das Moped in eine Richtung zieht.
Beim Motorrad ist der Rahmen das einzige Teil, welches wenn Krumm und gerichtet wurde, als Unfall Fahrzeug deklariert werden muss.
Wenn Tank verbeult, oder Lenker krumm, ist es noch kein Unfallfahrzeug, alles was sich ohne Schweißarbeiten richten lässt und austauschbar ist.
 

Mucki007 ist offline Mucki007 · 66 Posts seit 12.03.2017
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Neuer Beitrag 18.08.2017 15:05
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zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Beim Motorrad ist der Rahmen das einzige Teil, welches wenn Krumm und gerichtet wurde, als Unfall Fahrzeug deklariert werden muss.
Wenn Tank verbeult, oder Lenker krumm, ist es noch kein Unfallfahrzeug, alles was sich ohne Schweißarbeiten richten lässt und austauschbar ist.

Link nicht gelesen? Nur Bagatellschäden sind keine auflistungspflichtigen Schäden, so steht es doch schon im Urteil: alles andere ist vor dem Gesetz ein Unfall!
Die Maschine hatte in den USA einen Totalschaden, der schriftlich dokumentiert ist. Es ist jetzt völlig unwichtig, ob der Rahmen wirkich verzogen ist.
Es wäre nur ein weiteres Stück Information.

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