Eine Verkleidungsscheibe braucht mindestestens Teilegutachten wegen des verwendeten Materials. Stichwort: Fußgängerschutz, scharfkantige Splitter usw. Einzelabnahme dann möglich wenn (nach Fahrtest bis zur angebenen Höchstgeschwindigkeit des Kfz) das Fahrverhalten nicht negativ beeinflußt ist. Darüber mußt du dem TÜVler ein Gutachten vorweisen.
Die meisten TÜV'ler wollen aber grundsätzlich eine ABE wenn die Scheibe nicht vom original Hersteller, in diesem Fall also HD, ist.
Abgeleitet wird die ABE Pflicht aus StVZO §40 und damit das Anbauteile das Fahrverhalten nicht negativ beeinflussen dürfen
§40 StVZO
(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.