@cody
bei Finanzierungen mußt Du auch etwas differenzieren:
-bei einer Ratenfinanzierung/Abzahlung ist der Käufer Eigentümer der Sache, der Brief wird als Sicherheit bis zur Ablösung des Kredites durch die Bank usw.
einbehalten.
-beim Leasing ist der Leasinggeber der Eigentümer, der Kunde mietet das Fahrzeug nur mittels monatlicher Leasingraten, nach Ablauf der Mietdauer
geht das Fahrzeug automatisch wieder in Besitz des Leasinggebers zurück.
-beim Mietkauf ist es wie beim Leasing, nur das der Mieter das Fahrzeug mit einer mehr oder minder großen Schlußrate übernimmt, Restkaufleasing genannt,
dann geht das Eigentum erst an den Mieter jetzt Käufer über
(alle drei Sachen sind aber hauptsächlich steuerlich relevant und damit nicht hier die Frage.)
@alle
erst mal auseinanderklamiesern, das ist nämlich schweinekompliziert, habe damit hin und wieder zu tun, da ich für einige Banken, Leasinggesellschaften,Vermieter und auch für unsere Firma "Forderungsmanagment" betreibe bis hin zur Sicherstellung von Fahrzeugen (zumeist LKW,Anhänger,Auflieger und Baumaschinen)
Eigentum und Besitz sind 2 grundverschiedene Dinge !
1.) Eigentümer ist der rechtliche Besitzer der Sache, muß nicht im Brief drinstehen.
2.) Besitzer ist falscher rechtlicher Ausdruck der immer wieder verwendet wird, richtig ist Nutzer, muß auch nicht im Brief drinstehen, der hat aber vom Eigentümer zustimmend die Sache zur Nutzung überlassen bekommen.
3.) Halter ist der, der seinen Namen dafür hergibt um in den Brief eingetragen zu werden, wird für die Zulassung benötigt, steht im Brief drin.
4.) Versicherungsnehmer ist wieder etwas anderes, steht nicht im Brief drin,
wird für die Zulassung benötigt.
5.) Inhaber ist der momentane Besitzer der Sache, auch illegal, hat z.Bsp. das Fahrzeug gestohlen und es versteckt.
(1-5 können 5 verschiedene juristische Personen sein !)
Wer den KFZ-Brief hat, hat die momentane Verfügungsgewalt über das Fahrzeug,
nicht den rechtlichen Anspruch auf das Eigentum, dazu braucht man einen Vertrag,Überlassungsvereinbarung,Urkunde oder richterlichen Beschluß.
Wenn ich jetzt noch alle Varianten aufzählen sollte, würde ich die nächsten 3-4 Seiten von dem Fred hier beanspruchen, eines noch, selber 2 x bei sichergestellten Fahrzeugen erlebt, 1 x einen LKW von einer Bank nach der Sicherstellung durch uns gekauft und einmal mit einem Auflieger, den wir dem Kunden als Mietkauf überlassen haben, beide Kunden haben den Fahrzeugbrief beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eidesstattlich als verloren gemeldet, obwohl er in beiden Fällen beim Eigentümer lag, also bei der Bank bzw. bei uns und beide haben nach drei Monaten Sperrfrist sich einen neuen dadurch ausstellen lassen können, der 1. hat den LKW auf seine Mutter wiederangemeldet (weil zwischenzeitlich die Kennzeichen eingezogen worden waren durch die Bank) und der zweite hat unseren Auflieger nochmal finanzieren lassen, beides flog dann erst bei der Zwangsabmeldung wieder auf, soviel zum Thema Sicherheit, wenn Du den KFZ-Brief in den Händen hast.
Ob Ihr es glaubt oder nicht, was ich deswegen schon mit Polizei, Rechtsanwälten,Richtern,Gerichtsvollziehern,Abschleppunternehmern zu tun hatte ist nicht mehr lustig, Du kommst an Dein Eigentum nicht ran, obwohl Du im Recht bist, selbst wenn Du einen Titel vom Richter hast, nachdem der alles geprüft und abgesegnet hat, stehst Du vor dem Grundstück und der Arsch sagt zu Dir, ihm gehört das Grundstück nicht, sondern seiner Frau,Oma,Vater oder so und Du bist 2 Meter von Deinem LKW entfernt und der untersagt Dir das Gelände zu betreten, Du kannst nichts machen, wenn Du am nächsten Tag mit einem neuen Beschluß vom Amtsgericht wiederkommst, steht der LKW auf einmal über Nacht woanders, einmal habe ich so einen 72 Stunden am Stück gejagt.
Gruß
Gero
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Früher haben wir uns immer geschämt, hat aber nichts gebracht, deshalb haben wir damit aufgehört ... 
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