Hallo Brooklyn
ich habe schon soviel unterschiedliche Meinungen bezüglich der Klappe gehört, aber eines ist ja nun mal Fakt: Jeder Eingriff an dieser Klappe ist illegal und wenn man Pech hat, dann zahlt man.
Insbesondere sind die Sinne der grünen Männchen geschärft, wenn jemand mit einer Harley vorbeiknattert.
Jede Messung am Moped muss bei einer Überprüfung die angegebenen Werte der Zuzlassung einhalten und daher sollte man schon versuchen das alles im Rahmen der Legalität zu beachten.
Ich habe mir jetzt den Krümmer der Fat Bob angeschraubt und auch die Klappe wird in Betrieb genommen. Dazu habe ich den Stellmotor angebaut. Dann kommt ein sogenannter "Switchschalter" ran, der es mir ermöglicht jederzeit die Klappe auf oder zu zu machen. Bei meiner Dyna war ja wegen der 2=1 keine Klappe drann, aber durch die Umrüstung auf 2=2 ist die nun vorgesehen. Mit der benannten Technik kann ich beruhigt zum Tüv oder einer Kontrolle begegnen. Ist die Klappe zu, stimmen die Werte bei einer Tüv Abnahme und wäre die Klappe nicht in Betrieb bzw. gar nicht vorhanden, stimmen die Werte dann nicht und man fährt ohne Betriebserlaubniss. Meine Kommentare beziehen sich auf die Aussage des Tüv Rheinland.
Übrigens: ja, der Fat Bob Krümmer passt auch an die Street Bob bei mittiger Rastenanlage, denn die Rahmenbedingungen sind ja bei den Dynas gleich (meiner Erfahrung nach).
Guten Rutsch