Nachtrag:
Leider Gottes sitzen die Prüfingenieure nach wie vor immer noch am längeren Hebel.

Wenn der TÜV´ler der Meinung
ist, dass ein Kennzeichenhalter eingetragen werden MUSS, kann man ihn wenigstens auf diese Richtlinie hinweisen. Ob
er sich dann die Mühe macht und alles nach misst, liegt leider in seinem Ermessen.
Daher umgehen einige Hersteller von seitlichen Kennzeichenhaltern das Ganze, und geben Ihren Produkten einen Prüfbericht
oder ein Teilegutachten bei. Ob das, was da drin steht, mit der Richtlinie konform geht, steht auf einem ganz anderen Papier
(siehe z.B. CULTWERK Kennzeichenhalter.... der kann nie und nimmer die geforderte Sichtbarkeit des Kennzeichens darstellen)
GReetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten 
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