Klappenauspuffanlagen verbieten, solange sie "richtig bedient" werden halte ich für nicht durchführbar.(- schon gar nicht Anlagen, die schon verbaut oder eingetragen sind)
Wohl aber die Kontrolle bzw. den Nachweis einen Bedienfehler dem Fahrer nachzuweisen

.
Darauf wirds hinauslaufen.
Ps. Der Thread wird nicht alt werden

...wird relativ bald
an diese Adresse verwiesen!
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Aber vermutlich alles Geschmacksache 
Gute Fahrt!
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von enrico am 03.11.2018 18:09.