Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht was der Themenersteller für ein Problem mit dem Verkauf seiner ehemaligen Harley hat.
Wenn die vernüftig repariert wurde, ist es von da an mal kein Unfallbike mehr.
Das kannst du als Vorbesitzer doch gar nicht beurteilen wie die Reparatur ausgeführt wurde und das wird der Verkäufer nachweisen müssen, zumindest bei mir wenn ich sie kaufen wollte.
Jeder Käufer kann die Maschine prüfen lassen bei einem Fachmann wenn er sich selber unsicher ist.
Wie hier schon geschrieben wurde hat der Verkäufer den Schaden zwar nicht angegeben und jeder Interessent, aber auch wirklich fast jeder , kann sich da schon was bei denken und muß dann auch nachfragen.
Ich denke so ein Vorschaden muß wahrscheinlich spätestens im Kaufvertrag angegeben werden , aber auch dazu gibt es ja verschiedene Meinungen .
Bis dahin hat der Verkäufer sich in keiner Weise etwas vorzuwerfen.
Also, erst wenn bei der Besichtigung und spätestens im Kaufvertrag alles verschwiegen worden ist , kannst du hier ein Faß aufmachen , aber doch nicht schon vorher.
Finde ich wirklich mehr als unfair von Dir diese Unterstellungen dem aktuellen Verkäufer gegenüber,
kann doch auch sein das er gar nichts vom dem Vorschaden weiß.