Der benötigt auch keine eigene Prüfnummer solang es der Originale ist im Zusammenspiel mit den geprüften Endtöpfen.
Den folgenden Text kann ja jeder für sich deuten, aber ich vermute mal da gibt es keinen Spielraum für Interpretation.
(2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie
Austauschauspuffanlagen und
Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie 1. mit dem
EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist,
oder 2. mit dem
Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EG
oder 3. mit dem
Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG
Aus dem Grund werden Krümmer aus dem Zubehör häufig ohne TüV und ABE verkauft - die wissen vermutlich warum