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TÜV-Plakette vordatieren bei Neuanmeldung

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TÜV-Plakette vordatieren bei Neuanmeldung

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Herzo_Klaus ist offline Herzo_Klaus · 1820 Posts seit 21.04.2013
fährt: Road King Police 2018 m. KessTech ESE
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fährt: Road King Police 2018 m. KessTech ESE
Neuer Beitrag 14.02.2019 22:00
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Servus !

Habe heute meine neue RoadKing Police angemeldet.

Saisonkennzeichen 04-10...

Grund für die heutige Anmeldung ist, dass die Kiste dann "Ruheversichert" in der Garage steht.

Wird die Garage aufgebrochen und die RK geklaut, bin ich versichert...

Die Dame sagte mir dann, dass sie die TÜV-Plakette mit Februar aufkleben muss. 

Da ich aber ein Saisonkennzeichen beginnend mit 04 habe, dachte ich, dass sie das auf 04 oben aufklebt.

Sie war sich nicht so recht sicher, hat dann aber eine Kollegin gefragt und dann wurde Februar oben geklebt.

Eigentlich egal, ich fahr dann in 2 Jahren halt erst im April zum TÜV mit 2 Monaten Verspätung. Wird schon nicht gleich Ärger geben.

Aber auf ein Motorrad welches erst ab 04 gefahren wird einfach 02 draufkleben, ist doch quatsch...

Hat jemand schon mal nen ähnlichen Fall gehabt und wurde da genau so verfahren?

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Nemo me impune lacessit !

Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !

 

Jannemann ist offline Jannemann · 571 Posts seit 28.12.2017
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fährt: Sport Glide
Jannemann ist offline Jannemann
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571 Posts seit 28.12.2017 aus Herne, Westfalen

fährt: Sport Glide
Neuer Beitrag 14.02.2019 22:04
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Du zahlst Prämie ab Februar, die Versicherung haftet ab Februar, die Plakette klebt auf Februar.

Bekommst du die Monate, die der Hobel sonst über den Winter ungenutzt eingemottet wird auf die Zeit bis zum nächsten TÜV angerechnet? Nope.. 

​​

__________________
Die Linke zum Gruß,
Jan

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Herzo_Klaus ist offline Herzo_Klaus · 1820 Posts seit 21.04.2013
fährt: Road King Police 2018 m. KessTech ESE
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fährt: Road King Police 2018 m. KessTech ESE
Neuer Beitrag 14.02.2019 22:08
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Falsch ! Ich zahle Prämie ab April, die Versicherung haftet ab Februar !

Ist bei der HUK so...ist bei meinem 911-er auch so...der steht ab Oktober OHNE PRÄMIE in der Garage, kostet nichts ! 

Nennt sich Ruheversicherung...nur gegen Diebstahl ist die Karre dann versichert !

__________________
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Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
aus Frankfurt am Main
fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Booze ist offline Booze
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2945 Posts seit 29.05.2017 aus Frankfurt am Main

fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 14.02.2019 22:11
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Was hat die Versicherung mit dem TÜV zu tun?
Genau
nix

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Herzo_Klaus ist offline Herzo_Klaus · 1820 Posts seit 21.04.2013
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fährt: Road King Police 2018 m. KessTech ESE
Neuer Beitrag 14.02.2019 22:14
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Ich KANN doch a. G. des Saisonkennzeichens erst ab 04 fahren, warum dann TÜV-Plakette 02? DAS war die Frage !
 

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Rene D. ist offline Rene D. · seit
Rene D. ist offline Rene D.
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Neuer Beitrag 14.02.2019 22:15
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Für TÜV zählt bei einem Neufahrzeug das Datum der Erstzulassung.

Und das war im Februar. Also wird die Plakette auch auf Februar geklebt.

Der TÜV-Zeitraum läuft bei Saisonfahrzeugen,im Grunde wie bei jedem abgemeldeten Fahrzeug auch,in dem Zeitraum weiter in dem das Fahrzeug nicht zugelassen ist.Auch bei abgemeldeten Fahrzeugen wird der TÜV ja nicht einfach bis zur nächsten Anmeldung pausiert.

Mein Möpp hat Saison 03-10, ist also praktisch 4 Monate im Jahr stillgelegt. Trotzdem verlängert sich der TÜV-Termin nicht automatisch um diese 4 Monate.


Gruß,
René

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Herzo_Klaus ist offline Herzo_Klaus · 1820 Posts seit 21.04.2013
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fährt: Road King Police 2018 m. KessTech ESE
Neuer Beitrag 14.02.2019 22:17
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O.K., kann man auch anders sehen...gewundert hat mich nur, dass die Dame sich selbst nicht so sicher war und erst nachfragen musste...
 

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Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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2945 Posts seit 29.05.2017 aus Frankfurt am Main

fährt: Low Rider S / Sturgis Shovelhead / Low Rider ST /Sportster 883 Iron
Neuer Beitrag 14.02.2019 22:17
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Hättest du die Mühle erst im April angemeldet, ergo April TÜV großes Grinsen

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Herzo_Klaus ist offline Herzo_Klaus · 1820 Posts seit 21.04.2013
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Neuer Beitrag 14.02.2019 22:17
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Bist ein schlauer ! Wäre ich aber nicht gegen Diebstahl versichert gewesen Augenzwinkern !

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dieTor ist offline dieTor · 2070 Posts seit 10.03.2012
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Neuer Beitrag 14.02.2019 22:22
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Versicherung und deren Beiträge haben nichts mit dem TüV zu tun. 
Durch die TÜV Untersuchung wird dem Bike im Februar eine Verkehrssicherheit bestätigt (die dann 24 Monate gilt), da kann man sich keinen späteren Monat aussuchen unglücklich .
Du kannst aber im 2 Jahresrhytmus den TÜV Termin um einzelne Monate in das Frühjahr oder Sommer schieben.

Dafür biste jetzt versichert Freude.

__________________
* Ich habe Vorurteile, aber meistens treffen sie zu *

Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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Neuer Beitrag 14.02.2019 22:23
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Bestimmt sogar 

Rene D. ist offline Rene D. · seit
Rene D. ist offline Rene D.
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 14.02.2019 22:23
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Wo ist bei einem aktuellen Neufahrzeug aber das Problem?

Ob der erste TÜV bei einem zwei Jahre alten Fahrzeug nun 02/21 oder 04/21 stattfindet sollte keinen Unterschied machen,solange man nicht gerade 50.000 km/Jahr runterreisst. Für den Weiterverkauf ist das EZ-Datum eventuell noch ausschlaggebend.

Welchen Vorteil siehst Du wenn die Plakette auf 04 anstatt auf 02 geklebt wird ?

Gruß,
René

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Neuer Beitrag 14.02.2019 22:26
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Ich KANN 02 nicht zum TÜV fahren, weil ich erst ab 04 fahren darf...

Das war der Hintergrund...jetzt überziehe ich halt um 2 Monaten weil ich ja erst 04 fahre und gut ist´s...

Mir gings hier eher darum, ob das woanders auch so gehandhabt wird wie bei uns...

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Booze ist offline Booze · 2945 Posts seit 29.05.2017
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Neuer Beitrag 14.02.2019 22:32
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fröhlich










unglücklich

Rene D. ist offline Rene D. · seit
Rene D. ist offline Rene D.
Ehemaliges Mitglied


Neuer Beitrag 14.02.2019 22:37
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zum zitierten Beitrag Zitat von Herzo_Klaus
Ich KANN 02 nicht zum TÜV fahren, weil ich erst ab 04 fahren darf...

Schau mal in Deine Versicherungsbedingungen. In der Regel ist das bewegen des Fahrzeuges in Zusammenhang mit Zulassungsverfahren und Hauptuntersuchungen erlaubt.

Gruß,
René

PS: Wenn es bei Dir darum gegangen ist das die Maschine im Stillegungszeitraum Kaskoversichert ist, wieso hast Du sie nicht bis 04/19 beim Händler stehen lassen? Das (Diebstahl) wäre dann sein Problem gewesen und die EZ hätte auch erst 04/19 stattgefunden.

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