zum zitierten Beitrag
Zitat von SteveHD
Stimmt gilt für Hersteller aber wenn Du ein Bauteil verbaut hast ist mit dem Entzug der Genehmigung auch dieses nicht mehr zugelassen.
Dann bau du deine Teile mit E11 Zulassung mal ab.
Ich lass meine dran, weil ich solche Verordnungen lesen kann.
EU 2019/26 Artikel 5 Absatz 5b:
Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die auf der Grundlage einer Typgenehmigung des Vereinigten Königreichs hergestellt wurden, die infolge der Erteilung einer s-Typgenehmigung ungültig geworden ist, dürfen so lange in der in Verkehr gebracht, zugelassen und in Betrieb genommen werden, bis die svorschriften über die Typgenehmigung nach Artikel 2 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich außer Kraft treten, oder — wenn die s-Typgenehmigung gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2007/46/EG, Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013, Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 oder Artikel 30 der Verordnung (EU) 2016/1628 vor diesem Tag ungültig wird — bis zu dem Tag, an dem die sTypgenehmigung ungültig wird. Bei Fahrzeugen geben die Hersteller in einem Anhang zur Übereinstimmungsbescheinigung die Nummer der s-Typgenehmigung an, bevor diese Fahrzeuge in der in Verkehr gebracht, zugelassen oder in Betrieb genommen werden.
Wie im KBA Schreiben steht und in diesem Absatz bestätigt ist , gilt das eh nur für Fahrzeuge und Teile die NACH dem 1.1.2008 in Verkehr gebracht worden sind.
Hauptsächlich geht es um die Nachweispflichten des Herstellers bezüglich unveränderte Herstellung und Spezifikation, insbesondere um die zur Überprüfbarkeit bei der Zulassungsbehörde hinterlegten Referenzteile.
Meine ehemaligen Kollegen sind fleißig dabei solche Listen zusammenzustellen ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.