Hier ist eigentlich schon alles geschrieben worden, außer:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter gehört erst einmal grundsätzlich ALLES, was sich auf dem Firmengelände befindet. Auch schon bezahlte Möpetten, angezahlte Möbel, aber auch Anzahlungen auf diese Sachen. Und du als Eigentümer dieses Möps, der Küche, die morgen ausgeliefert werden sollte... darfst nicht einmal das Grundstück betreten, wenn der Insolvenzverwalter es so möchte.
Deshalb hat das immer mit sehr viel Vertrauen zu tun, wenn man etwas anzahlt, restzahlt, wie auch immer.
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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner
Frieden und
Freiheit
für alle!