Solange bei der Versicherung nirgends ABS im Vertrag oder Antrag als Ausstattungsmerkmal drinsteht, angerkeuzt ist, oder reingeschrieben wird, kann die Versicherung nicht wegen fehlendem ABS die Leistung verweigern. Solange das Ding jetzt deutsche PApiere hat und per Einzelabnahme zugelassen ist, ist es zugelassen.
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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Was man erträumen kann, kann man auch bauen.