Naja, was heißt denn TÜV Gutachten? Eine ABE die zur Eintragung genutzt wurde, vermute ich mal, oder?
Dann ist der formale Einspruch des TÜVers schon korrekt. ABEs können und werden nur für hier in D/EU erhältliche Fahrzeuge durch das KBA auf Basis eines allgemein gehaltenen Gutachtens durch eine entsprechende Prüforganisation erteilt. D.h. im Falle von Harley nur Fahrzeuge mit VINs, welche mit 5HD1 starten, den Unterschied zu 1HD1 kennen auch TÜV, Dekra, KBA, etc. Die ABE gilt auch nicht, wenn das Fahrzeug nicht dem allgemeinen Serienzustand aus diesem Gutachten entspricht. D.h. z.B. Auspuff mit ABE und LuFi ohne ABE, macht den Auspuff auch formal illegal.
Hast Du allerdings eine Einzelabnahme/-eintragung des Auspuffs für Deine Maschine mit der bestimmten Seriennnumer 1HD1...., der ja dann auch ein einzigartiges TÜV Gutachten für Deine Maschine mit der Serienenummer 1HD1... zugrunde liegt, könnte er keinen Einspruch einlegen. Ausnahme hier, es ist offensichtlich ein Gefälligkeitsgutachten und/oder es liegen grobe Mängel vor.
Wenn Du z.B. in Bad Urach anrufst und willst einen derer wunderbaren Tüten für eine US Maschine haben, bekommst Du einen 30min Vortrag genau darüber ...
PS.: Tatsächliche heben sich m.E. formal ein Auspuff mit ABE und ein LuFi mit einem anderen ABE gegenseitig auf, da das Fahrzeug jeweils nicht dem allgemeinen Serienzustand für den zugelassenen Betrieb entspricht. Daher machen Kombi ABEs, Auspuff mit LuFi, durchaus Sinn.
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5HD1GZMCyDCxxxxxx: HDI / Harley-Davidson / Heavyweight / FLD / Twin Cam 103 / International (Normal) / y / 2013 / Kansas City / xxxxxx
Dieser Beitrag wurde schon 4 mal editiert, zum letzten mal von fnu am 09.08.2019 14:05.