Ich hol mir grad mal neues Popkorn ...
Ach ja, die Medusa Geräte haben in der Erprobung eine Trefferrate von 98 Prozent und reagieren bei einem Pegel von über 80 dB(A), 80 dB(A) entspricht Straßenlärm bei starkem Verkehr.
Das maximal erlaubte Fahrgeräusch für neuere Autos liegt bei 75 dB(A), für Motorräder ab BJ 2016 bei 77 dB(A) . Man muß unterscheiden zwischen dem Meßverfahren bei Homologation und der erlaubten Lärmemission.
Viele Fahzeuge und Auspuffanlagen bewegen sich da wie richtig bemerkt in einer Grauzone. Bisher können (konnten) sich Hersteller über das Meßverfahren rausreden.
In ECE R 41.04 steht aber auch:
"3.1. Ein Prüfverfahren für die Einhaltung der Vorschriften im Verkehr kann von einer Vertragspartei festgelegt werden, wobei alle Unterschiede zu den Prüfbedingungen bei der Typgenehmigung angemessen zu berücksichtigen sind."
Das möchte sich Frankreich zu nutze machen. Und Meßverfahren hin und her, mit einem Satz wie "die gegebenen Lärmgrenzwerte müssen in JEDEM Betriebszustand eingehalten werden" , der ab Euro 5b angedacht ist ist die ganze Herrlichkeit, zumindest für neu homologierte Modelle vorbei.
Für die ganz peniblen, haben wir hier ja neuerdings auch, die Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und zukünftig Euro 5b haben natürlich nichts mit den Lärmgrenzwerten zu tun, die sind in ECE R 41, aktuelle Revision 04, festgelegt.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 25.09.2021 23:43.