zum zitierten BeitragZitat von Christof
Und genau deswegen gehe ich davon aus, dass Super E5 zu Gunsten E10 , bzw. Super Plus abgeschafft wird.
eher nicht, weil:
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wer Ottokraftstoffe nach Absatz 1 der Qualität „Super“ mit mehr als 5 Volumenprozent Ethanol anbietet, ist verpflichtet, an derselben Abgabestelle auch Ottokraftstoffe nach Absatz 1 der Qualität „Super“ mit einem maximalen Sauerstoffgehalt von 2,7 Massenprozent und einem maximalen Ethanolgehalt von 5 Volumenprozent anzubieten.
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10. BlmSchV §3 Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung
.... so eine Verordnung ist aber auch schnell geändert....