zum zitierten Beitrag Zitat von BlackStar
zum zitierten Beitrag Zitat von Pmr
...Wenn Reifengrössen in den Papieren angetragen sind, kann ich jede Marke fahren und benötige keine Freigabe.
Immer, sofern in den Papieren nicht noch zur Größe auch ein bestimmter Reifenname eingetragen ist...
Moin,
das ist so nicht uneingeschränkt richtig, sondern nur dann, wenn bei dem frei gewählten Fabrikat auch die vom Hersteller vorgegebenen Traglasten erreicht werden.
Einfaches Beispiel ist die aktuelle Sonderbereifung PIRELLI MT60RS auf meiner 2020er Forty-Eight:
PIRELLI MT60RS HD MICHELIN SCORCER
vorn 130/90B16 M/C 67H TL 130/90B16 73H
hinten 150/80B16 M/C 77H Reinforced TL 150/80B16 77H
Da Pirelli für den Rundling an Achse 1 eine geringere Traglast ausweist, wird hier eine Anbauabnahme erforderlich. Da das zugeordnete Fahrzeuggewicht die Traglast des PIRELLI an Achse 1 deutlich unterschreitet, gibt es da auch keinerlei Einwände vom Prüfingenieur.
Im Grunde vernachlässigbar, aber wenn ein übereifriger ACAB bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle so gar nichts zu bemängeln findet, könnte es ohne Umbauabnahmebescheinigung durchaus etwas eng werden.
BlackStar
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Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!