Moin.
gibt die deutsche StVZO vor, dass ein Fahrtrichtungsanzeiger gelb leuchten muss.
Eine Ausnahme gilt im Übrigen für Import-Fahrzeuge, die vor 1970 zugelassen wurden. Dort sind rote Blinker hinten am Kfz erlaubt, wenn diese original sind. Unter Umständen können Fahrzeughalter außerdem für rote Blinker eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO beantragen. Einem solchen Antrag wird in der Regel jedoch nur in seltenen Fällen stattgegeben.
Jetzt kommt noch dazu, das dein Moped schon mit gelben Blinkern auf der Strasse war. Da wird eine Ausnahmegenehmigung schwer.
Strafen sind: Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegen vot Ort, 1 Punkt und 50 - 90 €
__________________
Ich bin dann mal weg, um mich zu finden. Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!