zum zitierten Beitrag
Zitat von bestes-ht
Bin bei der Allianz, die hat nach Rücksprache einen Gutachter vorbei geschickt. Auf diesen ermittelten Wert wurde das Bike versichert.
Ja so hatte ich es auch mal. Gedacht. Und gesagt bekommen.
War auch mündlich alles bestätigt - "Maschine ist zu dem und dem Wert versichert im Schadensfall / Verlustfall" usw.
Bis mir mal ein befreundeter Sachverständiger anriet, zusätzlich einen simplen schriftlichen Wortlaut einzuholen , der die bestehende Vertragsnummer samt all seiner gefühlt
325.000 Seiten mit Zusatz- und Betreffs- Ausschluss- und sonstwas Klausulierungen insofern bestätigt, daß im Fall des Falles der WIEDERBESCHAFFUNGSWERT, UND ZWAR NICHT DER IRGENDEINES
ABGEWANZTEN, ABER BAUJAHRMÄßIG VERGLEICHBAREN MODELLES, SONDERN DEN TATSÄCHLICHEN KOSTEN
MEINER MASCHINE ENTSPRECHEND - erstattet wird. Wie ausdrücklich versprochen.
Immerhin ein möglicher Unterschied von über 40.000 Euro in dem Fall.
Seiner Voraussagung entsprechend wurde daraus nichts.
Nach langen Diskussionen blieb nicht viel mehr als "...was auch immer die Kollegen da mal gesagt haben , sowas ist im Versicherungsrecht gar nicht vorgesehen..."
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN