So ich habe mal Rücksprache mit meiner MFK gehalten.
Ihre Aussage zur seitlichen Verlegung:
1 Motorfahrzeuge müssen im Blickfeld des Führers oder der Führerin einen auch nachts ablesbaren Geschwindigkeitsmesser haben; die Anzeige muss bis zur möglichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs reichen und in Kilometer pro Stunde (km/h) erfolgen. Eine zusätzliche Anzeige der Geschwindigkeit in Meilen pro Stunde ist zulässig. Damit ist gemeint, das ein ablesen des Tacho ohne Kopfbewegung möglich sein muss.
Wird schwierig mit den Standarthalturungen die es zu kaufen gibt. Habe einen grossen Tank, daher auch breiter.
Darum werde ich selber etwas bauen, das der Tacho auch wirklich im Sichtfeld ist.