"Wenn ich das richtig sehe und eine Remus Anlage draufhabe mit DB-Killer drinnen und diesen dann modifiziert hab - dann könnte es doch sein, dass das nicht sichtbar ist, oder?"
Der Killer sieht aus wie eine Flöte ... am Ende aber zu.
Wenn Du Ihn kürzt, dann musst Du Ihn wieder zu machen, damit man nicht durchstoßen könnten udn beim reinleuchten man nicht "durchsehen" kann. Muss man den aber vor Ort mal rausnehmen,d amit die die Nummern checken können, fehlt ja ein Stück wo möglicherweise ein Teil der zahlen draufstehen. Laut ABE geht es aber "nur" um den Einsatz der eine bestimmte Nummer haben muss (nachlesbar in der ABE bei Remus downloadbar).
Wenn Du "nur" Löcher reinmachst, dann würde es sicherlich niemand sehen. Der Einsatz ist in Art und Weise ja nicht beschrieben, er hat Nummern drauf halt.
Nur dann hast Du wie oben beschrieben den Einsatz manipuliert und das wäre als hättest Du den gesamten Topf manipuliert, da nur mit einwandfreien Einsatz die BE wieder herstellen kannst. Müsstest dann wieder die originalen mitführen um die vor Ort Stillegung zu vermeiden.
Dann hätte man wieder mit Kirschen gehandelt, denn halb-illegal manipuliert ist dann wie total illegal.
Ich wüsste auch mal gerne, was die Polizei dazu sagt, wenn man mit der Penz offen rumfährt, die einen anhalten und man dann langsam die Tüten zumacht udn am Ende seuselt die Maschine nur noch. Das ist dann ja aktive Manipulation und als Polizist würde ich mir sehr verarscht vorkommen. Immerhin ist das auch glaube ich bei Penz reingeschrieben, dass es auf keinen Fall während der Fahrt verändert werden darf wegen der Zulassung, darf ja auch nicht direkt im Handgriffbereich sein.
Gut, es muss bewiesen werden, dass man während der Fahrt das verändert hat, aber die sind ja meist zu Zwei unterwegs.
Das elektornische ist ja intelligent von Kess und macht nur da zu, wo wegen der Zulassung bei bestimmten Drehzahlen der Auspuff flüsterleise sein soll. Leider habe ich noch keinen reichen Mann getroffen, der die ELV von Kess drauf hatte und mir das mal vorgeführt hat. Es gibt glaube ich auch nur zwei Messpunkte, Standgas und eine bestimmte Drehzal, sowie beschleunigte Vorbeifahrt - zu mindest war das damals beim Auto so bei einer Einzelabnahme.
Vor Ort kann die Polizei das ja nur grob messen, aber wie gesagt > 100db(A) ist dann auch ausgeschlossen, dass Messfehler vorliegen, angenommen man darf nur 96db(A) haben, denn 4 db(A) sind ein großer Unterschied.
Martin
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