Kühlerverkleidung ist nicht Eintragungspflichtig, solange kein nachweisbarer Einfluß auf das Fahrverhalten (Aerodynamik) erkennbar ist. Eventuell möchte mal jemand ein Materialgutachten sehen bzw. eine Materialkennzeichnung an der Verkleidung selber, das ist wegen Recycling allerdings eh vorgeschrieben. Als Argument: Die Luftführungen an der CW Racing Verkleidung dienen der Kühlung und nicht zur Veränderung der Aerodynamik.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.