Eigentlich war mit dem Honda-Urteil sogar speziell der Bereich Verkleidungen /aerodynamische Einflüsse von Fremdteilen die Intitialzündung für das ganze Thema Zubehöranbauten und Prüfungen, wie es heute besteht.
Aber dem allgemeinen Tenor nach scheint das Thema Windschild /Scheibe bislang für die Straßenwacht tatsächlich nicht so von Interesse zu sein.
Vermutlich kann man provozieren, daß es ein Thema wird, wenn man eine getönte oder schwarze Durchguck-Scheibe (also so hoch, daß man nicht drüberschaut beim Fahren) verwendet.
In diversen boards werden diesbezüglich immer nur allgemeine Wischi-Waschi Paragraphen aus der StvZo einkopiert, in denen es sich scheinbar eher um die Glasbeschaffenheit von Autoteilen handelt und Ähnliches, wohl weil
sich eben nichts Spezifisches finden läßt. Der allgemeine Kfz Kram sagt nicht viel.
Per Gerücht sind Motorrad-Zubehör-Windschilder/-Scheiben/ ohne Papiere oder Nummer nicht legal, wenn Sie transparent sind, aber genehmigungsfrei, wenn lackiert oder durchgefärbt bzw undurchsichtig schwarz (und nur so hoch, daß man darüberschaut).
Weiteres Hören-Sagen existiert über eine "12m-Regel", die besagt, die Höhe eines solchen, gefärbten Drüberguck-Schildes ist zulässig, wenn der Fahrerblick (durchschnittl. Größe per Def. ca 175cm) nach spätestens
12 Metern auf den Straßenbelag trifft.
Ich konnte noch keinen eindeutigen Amtslaut finden, der unmißverständlich und eindeutig darauf eingeht, aber vielleicht habe ich es ja übersehen.
Andere angebliche Prüfer-Aussagen kursieren auch noch, wie die, daß die Scheibe ein Teil der Verkleidung ist, welche - wenn Instrumente daran montiert sind - ein "Instrumententräger" ist, und als solcher gar nicht eintragungspflichtig ist.
Was an sich dem Ur-Ur-Ursprung des ganzen Zubehörteilthemas - dem Honda-Urteil, ausgelöst durch aerodynamische Einflüsse - und allem, was man über Prüfung von Splitterverhalten etc. je gehört hat, zuwiderläuft.
Möglich vielleicht, daß tatsächlich nirgendwo ein ganz eindeutiger Wortlaut für dieses spezifische Teil besteht, und sich in Ermangelung dessen selbst Prüfer an solchen "sich eingebürgerten Regeln" orientieren (wenn überhaupt).
Meinen Schluß sowieso niemals mehr eine Durchguck-Scheibe zu fahren, ziehe ich vor Allem daraus, daß mir noch heute von vor Ü-30 Jahren mit meiner Shovel-FLH mit Durchguck-Scheibe gut in Erinnerung ist, was eine
Scheibe vor der Nase am Fahrzeug ohne Scheibenwischer bedeutet bei Nieselregen, Hochnebel, Staub, zunehmenden Micro-Kratzern, Nachtfahrt, von Lkw`s aus Pfützen entgegenschleuderte Dreckmassen.......ist doch eigentlich eine Katastrophe, ob mit oder ohne E-Zulassung.
Von daher halte ich mich ausschließlich an flache Scheiben und wegen der Gerüchte und allgem. Erfahrungen bezüglich lackierter bzw. durchgefärbter Scheiben (wenn flach), an solche.
Ich sehe es so - sollte es tatsächlich keine genaue Niederschrift zur Beschaffenheit einer Motorradscheibe /-eines Windschildes geben, ist das im Zweifelsfall kein Nachteil.
Sollte man es übertreiben (schwarz oder getönt UND hoch), dann wird sich aber bestimmt eine allgemeine Vorschrift finden, die den Betrieb untersagt ("nicht verkehrssicher" etc.), vielleicht auch den Versicherungsschutz verhindert.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN