Sieht ja auch den ersten Blick ganz nett aus.
Das eine Kennung für einen Halogenscheinwerfer
H mit Fern- und Abblendlicht gleichzeitig
CR, einer Plastikfrontscheibe
PL und Standlicht
A
Dumm ist nur das das
E9 als Phantasiezeichen ausgeführt ist. Die Form und Ausführung ist in den ECE Verordnungen exakt vorgeschrieben. Das "E" und die Anordnung der "9" (für Spanien) auf dem Scheinwerfer ist als Prüfzeichen nicht zugelassen.
siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.