Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich muß den Freundlichen bei uns vor Ort in Schutz nehmen, die Aussage ist 100% korrekt.
Um den Sachverhalt aufzuklären, Fahrzeuge der Zulassungsklasse L5e müßen bei einer Breite über 130cm über zwei getrennt Scheinwerfer für Ab.- und Aufblendlich verfügen.
@HeikoJ:
Die Verordnung 168/2013 regelt die entsprechende Fahrzeugklassifizierung enthält jedoch keinerlei Regelungen über die Beleuchtung.
Die entsprechenden Zulassungsbedingungen wurden dann in einigen Nachträgen zu dieser Verordnung geregelt, so auch die Beleuchtung.
Delegierte Verordnung 3/2014 als Ergänzung zur Verordnung 168/2013.
Delegierte Verordnung
Im "Anhang IX" werden die Beleuchtungsvorschiften der EU klar geregelt.
An alle anderen die geantwortet haben, danke dafür, aber eure Antworten sind der Grund warum ich ungern in Foren Fragen stelle, Unterstellungen, falsche Information und gefährliches Halbwissen.
Für den Fragesteller ist das wirklich schwer zu selektieren... ergo, hat man nix an Wissen beizutragen, einfach mal die F***** halten oder in der Rubrik Kaffeeklatsch schreiben.
#gelöst, kann geschlossen werden, Danke
Grüße André
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von andre.schreibt am 29.04.2021 16:44.