Hi,
das Ganze mal gesehen aus der Produkthaftungsbrille.
- das ist ein nicht unerheblicher Schadensfall, hier gehts nicht um das Blech, sondern darum ob Genscher ein Verschulden ihrerseits zugibt, das durchaus als Gefährdung des Strassenverkehrs angesehen werden kann (das Teil landet im Hinterrrad, im Vorderrad des nachfolgenden Fahrers, etc..,
- mit der Gefährdung von Leib und Leben erhält dieser "Produktfehler" eine Dimension, die für Genscher ziuemlich kritisch sein kann (Folgeklagen, Rückruf, etc...)
- deshalb werden die solange es nicht unausweichlich ist, jegliche Schuld ersteinmal von sich weisen, was aus Firmensicht auch verständlich ist (immerhin könnte uach Fremdverschulden eine Möglichkeit sein). Da man kostenlosen Ersatz schon als Schuldeingeständniss auslegen könnte, ist klar warum sie so handeln, wies sie handeln.
Andererseits kann man aufgrund dieser Situation, natürlich auch den Druck auf Genscher ein wenig erhöhen. Anfrage nach unabhängigem Gutachter, persönliches Erscheinen mit dem Halter vor Ort (nicht das da was verloren geht), usw....
Wünsch Dir viel Glück und lass dich nicht einfach abspeisen. Kostenoser Ersatz, auch auf kleinem Dienstweg, sollte da immer drin sein.
Grüße
Stephan
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Don´t eat yellow snow