Ist in ECE R112 beschrieben
Ich erläutere das kurz:
In Punkt 6.2.5 ist die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke für Abblendlicht aufgelistet, dazu gehört die Abbildung des Messschirms in Anhang 3
Analog dazu steht unter 6.3.2.1 die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke für Fernlicht
Die relevanten Kennzahlen sind für
Klasse A Scheinwerfer 6 lux und für
Klasse B Scheinwerfer 12 lux in Punkt 75R, also 50 cm oberhalb der Fahrbahn und 50 cm rechts von der Mittellinie der Fahrbahn in 25 Meter Entfernung.
Fernlicht: Klasse A mindestens 32 lux, Klasse B mindestens 48 lux in 75 cm Höhe und 25 Meter Entfernung. Alle Fernscheinwerfer zusammen dürfen maximal 240 lux erzeugen. Dazu gibt es die auf den Scheinwerfern neben der E-Kennung aufgebrachte Kennzahl, die Addition dieser Kennzahlen aller angebrachten Fernscheinwerfer darf nicht mehr als 75 ergeben.
EDIT:
ECE R113 symetrisches Abblendlicht für KFZ der Klassen L und T (Motorräder und landwirtschaftliche Zuggeräte) ----- nein, kein Scherz
Mindestwert/Maxwert Abblendlicht (lumen)
Klasse A 150/900
Klasse B 350/1000
Klasse C 500/2000
Klasse D 1000/2000
Kennungen sind ( jeweils für einen Scheinwerfer Abblend- und Fernlicht darf gleichzeitig leuchten)
CR-AS Klasse A
CR-BS Klasse B
WCR-CS Klasse C
WCR-DS Klasse D
WCR-ES Klaase E (Xenon)
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike...regelungen.html
EDIT 2:
Der original H-D Daymaker hat übrigens WCR-DS als Kennung ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 05.12.2017 15:44.