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Seitliche Kennzeichenhalter eintragen ???

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Seitliche Kennzeichenhalter eintragen ???

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Flegel ist offline Flegel · 727 Posts seit 27.08.2009
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Neuer Beitrag 04.04.2012 07:35
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Moin!

Bin in der Bucht auf diesen Anbieter von seitlichen Haltern gestossen. Im Vergleich doch recht erschwinglich:

http://www.ebay.de/sch/kleinerstern97/m....14.l1513&_pgn=1

http://www.ah-metalworks.de

In der Beschreibung der Halter steht folgendes:

"Es gibt ein Materialgutachten und eine Anbau Info dazu, und es werden Nummern eingeschlagen.
Grundsätzlich ist es aber so, das seitliche Kennzeichenhalter nicht eingetragen werden müssen"

Ich denke sie müssen nur dann nicht eingetragen werden wenn eine ABE vorliegt???

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Neuer Beitrag 04.04.2012 11:41
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Wenn eine ABE vorhanden ist dann muß nicht eingetragen werden, wenn aber nur ein Materialgutachten dabei ist, dann muß er eingetragen werden und vom TÜV abgenommen werden!

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Neuer Beitrag 04.04.2012 11:50
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Ich lese hier und auch in anderen Foren, daß ein seitl. Kz-Halter überhaupt nicht eingetragen werden muß!!!

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Neuer Beitrag 04.04.2012 11:56
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Schau mal hier, dann ist es vielleicht verständlicher!

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Mario

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Neuer Beitrag 04.04.2012 12:05
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Hab gerade mit dem Chef dort gesprochen. Seine Aussage verwundert mich doch schon ziemlich:

Ein Kennzeichenhalter ist kein fahrsicherheitsrelevantes Teil und demnach ist es nicht zwingend erforderlich diesen eintragen zu lassen. Vorraussetzung ist das die Bestimmungen zu Größe, Abstand usw. hierzu eingehalten und richtig montiert wurde.

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Neuer Beitrag 04.04.2012 12:07
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So isses...

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Neuer Beitrag 04.04.2012 12:12
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Hier ist das Thema schon beackert und auch der Erbauer äußert sich...

http://www.chopperforum.de/thread.php?th...htuser=0&page=1

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Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
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Neuer Beitrag 04.04.2012 13:12
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stimmt.in der aktuellen dreammaschin wurde auch gesagt das die originalen seitlichen us-halter ohne abnahme verbaut werden dürfen

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Flegel ist offline Flegel · 727 Posts seit 27.08.2009
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fährt: Canyon Nerve XC7, FXDWG 2012
Neuer Beitrag 04.04.2012 15:03
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Da habe ich jedoch von HD ne andere Aussage erhalten. Die Originalen sind klappbar, und demnach nicht zuläsig...

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Zündstoff ist offline Zündstoff · seit
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Neuer Beitrag 04.04.2012 15:35
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Ich habe den originalen, klappbaren !!! bei meiner Ex-"48" problemlos eingetragen bekommen !!!

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
Sticki1 ist offline Sticki1
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Neuer Beitrag 04.04.2012 19:03
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mein freund vom tüv meinte auch,er kann ihn mir eintragen muß aber nicht da original hd teil

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Flegel ist offline Flegel · 727 Posts seit 27.08.2009
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fährt: Canyon Nerve XC7, FXDWG 2012
Neuer Beitrag 05.04.2012 07:49
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zum zitierten Beitrag Zitat von Zündstoff
Ich habe den originalen, klappbaren !!! bei meiner Ex-"48" problemlos eingetragen bekommen !!!

Dann hast du wirklich einen aussergewöhnlichen Prüfer erwischt. Hier in Hessen sind sie sehr genau. Die StVo gibt da eindeutige Vorgaben, und klappbar ist eben einfach nicht drin, leuchtet ja auch ein, das Kennzeichen muss immer sichtbar sein. Er könnte dann eingetragen werden wenn man was ranschweißt das er starr bleibt.

Das ist die Aussage von House of Flames in Ulm.

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Neuer Beitrag 05.04.2012 09:25
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Dass der klappbar war, war beiden Prüfern !!!, die sich die Sache angeschaut haben scheißegal.

Das fanden die sogar "interessant" Freude

Ich habe ihn mir (sicherheitshalber) eintragen lassen, weil die Leuchte kein E-Zeichen hat.

Und genau das haben sie dann auch eingetragen

"... original seitlicher Kennzeichenhalter mit Beleuchtung ohne E-Kennzeichnung ..."

Der neue Besitzer ... auch hier im Forum unterwegs ... wird's bestätigen Augenzwinkern

Der TÜV-Mann vorher beim Händler wollte ihn auch nur wegen der Leuchte nicht eintragen.

Beim TÜV selbst haben die beiden Sachverständigen (die ihren Namen in diesem Falle wohl verdienen)

das Mopped einfach in einen dunklen Nebenraum geschoben,

... festgestellt, dass das Krnnzeichen bei Dunkelheit gut erkennbar ist ... "et voila" großes Grinsen

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Neuer Beitrag 21.01.2013 15:18
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Muss das Thema nochmal hochholen.

Mein Mopped steht im Moment beim Schrauber. Es soll ein Seitlicher drauf. Sein TÜV Prüfer meinte jedoch das die Seitlichen ohne TÜV Teilegutachten nicht mehr eingetragen werden.

Weil ich das nicht glauben konnte rief ich bei der nächsten Schrauberfirma in meiner Nähe an. Ähnliche Aussage:

1. Ohne Belege und Nummern für den Halter:
Einzelabnahme beim TÜV, TÜV Gebühren 100,- mit zweifelhaften Ausgang, gut möglich das er nicht abgenommen wird

2. Mit Teilegutachten:
Eintragung notwendig. TÜV Kosten EUR 35,-

3. Mit ABE bzw. E.Nr.
Logischerweise nichts weiter zu veranlassen.

Die Aussage von AH Metalworks:
Ein Kennzeichenhalter ist kein fahrsicherheitsrelevantes Teil und demnach ist es nicht zwingend erforderlich diesen eintragen zu lassen. Vorraussetzung ist das die Bestimmungen zu Größe, Abstand usw. hierzu eingehalten und richtig montiert wurde.

Beide Schrauberfirmen sagten aus das das in Hessen Schmarrn ist, da von der Polizei zwischenzeitlich stark kontrolliert wird, ob die Teile eingetragen sind bzw. ABE haben. Es wundert mich auch das ihr den US Halter eingetragen bekommt, habe HD in Hanau und bei House of Flames nachgefragt. Eintragung nicht möglich.

Früher konnte man nen Seitlichen locker in Bayern eintragen lassen, leider heute auch nicht mehr möglich.

Was nun, muss ich jetzt nen schweineteuren Halter mit ABE kaufen? Vielleicht hat jemand andere Erfahrungswerte in Hessen, oder kann mir nen kulanten Prüfer empfehlen... Augenzwinkern

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macmarkus ist offline macmarkus · 458 Posts seit 02.08.2012
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macmarkus ist offline macmarkus
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458 Posts seit 02.08.2012
fährt: iron 883 (11/2012)
Neuer Beitrag 21.01.2013 18:39
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der originale seitliche jedenfalls wird vom tüv abgenommen ... sagt mein freundlicher.
in knapp zwei jahren kann ich dir gerne bescheid geben. großes Grinsen

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