Bzgl. Betriebshaftpflicht,die hat sogar meine Frau wegen ihren Wellnessmasagen
Sei froh,
denn wenn deine Frau nen falschen griff macht, kann das teuer werden.
Andererseits schützt die HP auch vor vermeintlichen Schäden, die bei der Behandlung angeblich durch Deine Frau verursacht werden.
Also die leistet im Falle der Schuld oder wehrt eben unberechtigte Ansprüche ab.
Kein Gewerbe ohne HP.
Wenns für den beitrag nicht reicht,
sollte man überlegen ob man das richtige Gewerbe hat.
Da denk ich nur an den Wagen eines Bekannten, der durch den Maler, der die Fasade gemacht hat nun Farbversprenkelt ist.
Reinigung übernimmt die HP des Malers.
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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Lieber stehend sterben als kniend leben.
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