
... Das sehe ich etwas anders, grundsätzlich wird ein Motorrad als "Einsitzer" angesehen (bauartbedingt durch den nötigen Sitz des/eines Fahrzeugsführers).
Und WENN es für 2 Personen geeignet ist dann ist dies in der Anzahl der Sitzpläze mit 2 eingetragen und zugelassen, und DANN müssen im Falle der Mitnahme/Nutzung als Sozius die 3 Vorausetzungen (Sitzplatz, [Fest-]Haltevorrichtung, Fußraasten) vorhanden sein.
DAS besagt nicht das wenn 3, 2 oder nur 1ne dieser Vorausetzungen vorhanden sind, das Fahrzeug nicht SOLO von dem grundsätzlich zur Führung des Fahrzeugs benötigten Fahrer geführt/gefahren werden darf.
DAS besagt nur das wenn 2 oder nur 1ne dieser Vorausetzungen vorhanden sind, nicht mit Sozia/-us gefahren werden darf, und wenn wäre dies ein Verstoß der geahndet wird aber nicht unter Aufbietung aller Mittel im Vorhinein als Unmöglichkeit verhindert werden muss.
Mein Oldtimer hat einen Soziusschwingsattel der mit einer Schnellbefestigung auf dem Gepäckträger befestigt wird, Fußrasten bleiben bei Abbau dran, noch nie Probs gehabt wenn ich nur mit dem Gepäckträger zum TüV bin.
Meine VFR hat nur eine kleine Plasteabdeckung/-haube (auf der man/-n Frau sowieso auch sitzen könnte) welche die Sitzbank zum einsitzer machen soll, noch nie Probs gehabt wenn ich so mit und Soziusrasten zum TüV bin.
Bei meiner Convertible ebenso, alles was zum "ww.1.od.2" convertibel/abnehmbar ist, ist mit Schnellverschlüssen montiert, bis auf die Soziousrasten die sind und bleiben verschraubt da diese ebenso als Haltlager für die Koffer dienen.
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... 