@Germane2000
Posting aus Luftfilter und Auspuff / Eintragung in Kombination EURO 3 möglich?
Dazu gibt es noch diverse Durchführungsverordnungen und ECE Normen ...
z.B
901/2014 als Ergänzung zu 168/2013. In den Anhängen sind jede Menge Verweise auf die Einzelvorschriften zu finden
Die Zulassungsbestimmungen und die Euro Abgasnormen sind unterschiedliche Vorschriften, von Euro 4 zu Euro 5 hat sich an den Lautstärkevorgaben der Fahrzeuge nichts geändert, das "Klappenverbot" für Euro 5 ist also eine "Urban Legend".
Außerdem, wie bereits beschrieben, können Klappen die zum störungsfreien Betrieb der Abgasanlage notwendig sind, nicht verboten werden.
Die Lautstärkevorgaben sind im Übrigen in ECE R 41 festgelegt, für Austauschauspuffanlagen in ECE R 92 bzw. UN-CE 92
Neue Lautstärkevorgaben sind 2024 mit Euro 5+ zu erwarten, wie zum Beispiel ein Meßbereich von 10 - 100 km/h und Messung einschließlich des 1. Ganges, das ganze bei jeder Gasgriffstellung ( aktuell nur WOT: wide open throttle )
Außerdem muss die Einhaltung der Geräuschvorschriften ab 2024 durch den Hersteller mittels offizieller Messungen nachgewiesen werden, zur Zeit reicht eine schriftliche Zusicherung.
Viel Spaß beim Durcharbeiten aller Vorschriften, ich habe das die letzten 30 Jahre getan.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.