Zitat von George
Kannste das Wrack behalten oder wird's eingezogen?
Ne ne, nichts mit behalten.
Ein Gutachter schätzt den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt vor dem Unfall.
Der Restwert des Unfallfahrzeuges wird durch den höchsten Bieter in einem Portal bestimmt.
Die Differenz bekommst Du von der Versicherung.
Jetzt kannst Du Dich entscheiden.
Entweder Du verkaufst das Unfallfahrzeug an den Höchstbietenden (habe ich gemacht, war mein Händler).
Dann hast Du den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten zusammen.
Oder Du behälst es und versuchst es selber ganz oder in Teilen zu verkaufen.
Zu Letzterem habe ich nicht die Lust, die Muße und auch nicht die Connections, um aus den Teilen noch genug raus zu holen.