Moin,
oha, dass Du deine Maschine immer noch nicht wieder hast, hätte ich ich nicht gedacht - wir hatten gesprochen. Dass das Getriebe seitens des Händlers zu reparieren ist, oder auszutauschen, ist wohl unstrittig, nehme ich mal an, so wie du schreibst.
Virtuelle Fernratschläge in Foren können auch auch immer nur rudimentär ausfallen, da keiner den konkreten Sachverhalt in allen Details kennt, dies schicke ich fürsorglich mal voraus.
Es ist immer schwer, wenn man mit dem Händler an sich gut auskommt, Druck auszuüben. Aaaber, es ist so ganz sicher keine Lösung für dich, denn Du hast ja aktuell kein Harley-Trike zum Fahren, und auch keinen Ersatz angeboten bekommen!
Ich persönlich sehe das ganz nüchtern, sollte es zu einer juristischen Abhandlung des Sachverhaltes kommen.
Du kannst nach deiner Schilderung nicht einmal einen Nachweis einer ersten, schriftlichen, zeitgerechten Reparaturaufforderung/Nachbesserung mit Fristsetzung in akzeptabler Zeit nachweisen.
Eine Nachbesserung, bzw. Reparaur, ist deinerseits mindestens 2 x einzuräumen, und auch das zweite Mal bedarf einer schriftlichen Aufforderung mit Fristsetzung zur Nacherfüllung. Dieses Zeitraster ist bis dato gar nicht gelaufen, was einen Rücktritt vom Kaufvertag ermöglichen würde. Also hätten wir heute den Zeitpunkt "0" einer beginnenden Frist, wenn ein Schreiben deinerseits heute rausginge. Alternativ zum Rücktritt vom Kaufvertrag besteht auch die Möglichkeit des Schadensersatzes.
Wäre dies alles bereits geschehen, spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob ein Getriebe seitens HD lieferbar ist, oder nicht, denn wie hier schon richtigerweise bemerkt wurde, ist der Händler dein Ansprechpartner und somit in der Pflicht.
Im Übrigen gibt es auch keine juristische Präzision, hinsichtlich irgendwelcher Ratschläge, hier, oder anderswo, wenn man nicht genau die Details des Kaufvertrages kennt.
Was aber auch an diesem Fall interessant ist: Setzen wir einmal voraus, es würde stimmen, was dein Händler dir erzählt, dann ist doch offensichtlich ein Muster zu erkennen, dass hier seitens HD ein gravierendes Problem der Ersatzteilvesorgung besteht.
Wenn ich alleine hier im Forum querlese, und nur die Hälfte stimmt, gibt es Probleme bei Motorinstandsetungen, oder Ersatzmotoren, oder Steuergeräten, Steuerketten oder Elektronikkomponenten.
Tipp:
Fertige ein Gedankenprotokoll mit allen bisherigen Ereignissen mit Datum und Gesprächspartnern, lege das zur Ansicht vor, aber händige es nicht aus.
Lass dir ein akzeptables Tauschangebot machen, indem dann beide Seiten vom aktuell bestehenden Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn dies nicht erfolgt, oder eine entsprechendes Tauschangebot nicht deinen Vorstellungen entspricht, wähle den juristischen Weg.
__________________
noch ohne CAN-BUS und ABS...
http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm