Auch wenn eine Straßensperre (sich nachträglich nach einem Gerichtsurteil, weil jemand dagegen geklagt hat) als unberechtigt herausstellt, ist Bußgeld trotzdem zu zahlen (weil ein Rechtsbruch keinen anderen Rechtsbruch heilt // Ausnahme Nothilfe usw.), gilt auch bei Geschwindigkeitsvorgaben, einzige Chance per Gericht Strafe reduzieren zu lassen (geht dann auch auf 0)
ALSO, zuerst dagegen klagen... und Rechtssicherheit bekommen, oder dagegen verstoßen und hoffen, ein Richter zeigt Milde (in Bayern seltener als in SH) man muss aber klagen
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Das Leben ist zu kurz für schlechte Laune...