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VRSCD/X Night Rod (Sp.): Gutachten / ABE Frontfender

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VRSCD/X Night Rod (Sp.): Gutachten / ABE Frontfender

Moos ist offline Moos · 15238 Posts seit 27.11.2010
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fährt: Street Glide, Bj. 2021 Night-Train USD, Bj. 2001 Kawa Z1 900, Bj. 1974
Moos ist offline Moos
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15238 Posts seit 27.11.2010 aus Bayrisch Schwaben

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Neuer Beitrag Heute, 07:57
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Weil du keinen Unfall hattest und deine Versicherung kein Gutachten angefordert hat ...

Da muß ich dich leider enttäuschen. Auch das war 4 mal der Fall. Einmal war es sogar ein Frontschaden wo der Fender mit beschädigt wurde.
Klar, wenn der explizit zur Stabilisation der Gabel beiträgt, wie von Turbo angesprochen, kann ein geprüfter Fender nötig und somit auch sinnvoll sein. War bei mir aber nie der Fall.

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Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.

Anspie ist offline Anspie · 260 Posts seit 15.01.2020
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260 Posts seit 15.01.2020 aus Hamm

fährt: FXST 03er , FXWG 84
Neuer Beitrag Heute, 10:18
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Habe folgendes dazu gefunden , nur was zählt die nationale Vorschrift
oder das EU-Recht und es wird nicht getrennt ob Front oder Heckfender
(es heißt doch eigentlich EU-Recht vor nationalen Recht oder ?)

Radabdeckung
§§30, 36a, // VO(EU)168/2013
Radabdeckung
Ja oder Nein?

-Nationale Vorschrift fordert eine Radabdeckung 150mm
über Achsmitte, Lauffläche komplett abgedeckt

-EG-Recht kennt keine Bestimmung für Radabdeckungen

-Eine „übertriebene“ Demontage der Radabdeckungen
widerspricht jedoch dem §30StVZO „allgemeine Sicherheit“

-Zu beachten sind auch andere Vorschriften wie Rückstrahler
oder Kennzeichen

-Im Zweifelsfall Rücksprache mit den Motorradexperten der
TÜV HANSE GmbH Kontakt aufnehmen

Quelle: Hier unter Radabdeckung
pdf-Dateianhang
motorrad-TÜV.pdf
Dateigröße: 1.21 MB, 1 Downloads

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"Shazbot, nanu nanu"

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turbo ist offline turbo · 7402 Posts seit 15.06.2009
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fährt: VRSCA Anni-style
Neuer Beitrag Heute, 12:00
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und wer es fast nackt haben möchte und trotzdem stabiel bleiben will:
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Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Plastik-Motorräder

HeikoJ ist offline HeikoJ · 4060 Posts seit 18.11.2014
fährt: H-D 1200 CB / 14
HeikoJ ist offline HeikoJ
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fährt: H-D 1200 CB / 14
Neuer Beitrag Heute, 14:09
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zum zitierten Beitrag Zitat von Anspie
-Nationale Vorschrift fordert eine Radabdeckung 150mm
über Achsmitte, Lauffläche komplett abgedeckt

Die angebliche "nationale Vorschrift" entstammt  der Richtlinie 78/549/EWG des Rates vom 12. Juni 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen
Der Geltungsbereich bezieht sich eigentlich nur auf vierrädrige Fahrzeuge. Die Vorgabe wurde stillschweigend mangels einer speziellen Regelung als "ausreichende Abdeckung" für Motorräder übernommen. 

Der Wortlaut von §36a StVZO lautet seit dem 27.11.1974 unverändert "Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein."

Eingeführt wurde der Paragraph 36a im
Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 35 vom 21.07.1960 auch da ist lediglich von einer hinreichend wirkenden Abdeckung die Rede 

Seite 20
Attachment 459028

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."

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