Habe folgendes dazu gefunden , nur was zählt die nationale Vorschrift
oder das EU-Recht und es wird nicht getrennt ob Front oder Heckfender
(es heißt doch eigentlich EU-Recht vor nationalen Recht oder ?)
Radabdeckung
§§30, 36a, // VO(EU)168/2013
Radabdeckung
Ja oder Nein?
-Nationale Vorschrift fordert eine Radabdeckung 150mm
über Achsmitte, Lauffläche komplett abgedeckt
-EG-Recht kennt keine Bestimmung für Radabdeckungen
-Eine „übertriebene“ Demontage der Radabdeckungen
widerspricht jedoch dem §30StVZO „allgemeine Sicherheit“
-Zu beachten sind auch andere Vorschriften wie Rückstrahler
oder Kennzeichen
-Im Zweifelsfall Rücksprache mit den Motorradexperten der
TÜV HANSE GmbH Kontakt aufnehmen
Quelle: Hier unter Radabdeckung
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"Shazbot, nanu nanu"