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HaDe48 ist offline HaDe48 · seit
HaDe48 ist offline HaDe48
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Neuer Beitrag 09.09.2014 15:41
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zum zitierten Beitrag Zitat von roberwa
Hi,
den könnte ich anbieten, wird noch gelackt oder beschichtet.

Sieht aus wie der von alpha?

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roberwa ist offline roberwa · 24 Posts seit 01.02.2014
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Neuer Beitrag 09.09.2014 15:56
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Ist ein Eigenbau komplett aus Alu, habe noch zwei einen Langen und einen Kurzen.

Pr1m0ch1c0 ist offline Pr1m0ch1c0 · 544 Posts seit 24.04.2014
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fährt: Softail Slim, EX Forty Eight, EX Streetbob
Pr1m0ch1c0 ist offline Pr1m0ch1c0
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544 Posts seit 24.04.2014 aus München

fährt: Softail Slim, EX Forty Eight, EX Streetbob
Neuer Beitrag 09.09.2014 17:34
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Und der steht zum Verkauf? smile


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-HARLEYS MÜNCHEN UND UMGEBUNG-
Du kommst aus München oder Umgebung und suchst gleichgesinnte für Feierabendrunden oder große Touren?

 

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roberwa ist offline roberwa · 24 Posts seit 01.02.2014
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Neuer Beitrag 09.09.2014 17:43
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Zitat von Pr1m0ch1c0
Und der steht zum Verkauf? smile


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Natürlich.

bei Interesse einfach eine Pn an mich.

Sergeant ist offline Sergeant · 36 Posts seit 01.02.2015
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Neuer Beitrag 22.03.2015 20:18
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zum zitierten Beitrag Zitat von private_uso
Moin,

hat denn schon jemand den Halter von Wunderkind verbaut???

Grüße
uso...

Ich habe den am meiner Street Bob verbaut. Absolut geiles Teil. Verarbeitung perfekt und bis ins Detail durchdacht. Einfach klasse.

ed9paul ist offline ed9paul · 19 Posts seit 24.09.2014
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Neuer Beitrag 28.03.2015 10:54
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moin,

ich habe gerade diesen seitlichen gefunden...

Hat da jemand Erfahrung mit? ...der is ja im Grunde wie der orig. harley halter nur nicht klappbar.
Der sollte doch TÜVbar sein oder? Große trägerplatte drauf und los... verwirrt

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cats ist offline cats · 746 Posts seit 21.01.2015
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Neuer Beitrag 28.03.2015 13:30
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zum zitierten Beitrag Zitat von ed9paul
moin,

ich habe gerade diesen seitlichen gefunden...

Hat da jemand Erfahrung mit? ...der is ja im Grunde wie der orig. harley halter nur nicht klappbar.
Der sollte doch TÜVbar sein oder? Große trägerplatte drauf und los... verwirrt

tüv eintragung plus kosten für die einzelabnahme und kenzeichenbeleuchtung / rückstrahler.
ich wüde mir lieber gleich was mit tüvgutachten kaufen.

ed9paul ist offline ed9paul · 19 Posts seit 24.09.2014
aus Düsseldorf
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Neuer Beitrag 28.03.2015 14:43
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die meisten seitlichen kzh passen nicht bei mir weil ich momentan die White_Brothers tieferlegung verbaut habe. ...oben an den struts wäre da besser...
hmmm... vllt. bestell ich den die tage mal, werde dann hier was dazu schreiben.

Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 28.03.2015 21:38
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Zitat von cats
tüv eintragung plus kosten für die einzelabnahme und kenzeichenbeleuchtung / rückstrahler.
ich wüde mir lieber gleich was mit tüvgutachten kaufen.

Und warum soll man das machen und sein Geld zum Fenster rauswerfen???
Beleuchtung ja, Vorschrift! Rückstrahler auch, muss aber nicht am Kennzeichenhalter sein. Aber der Rest? Und dann noch ne Einzelabnahme? Wofür??? Für das Geld fahr ich lieber sechs Mal volltanken und hol mir drei Mal Currywurst Pommes Schranke...

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Neuer Beitrag 29.03.2015 10:42
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Zitat von Black Pearl

Aber der Rest? Und dann noch ne Einzelabnahme? Wofür??? Für das Geld fahr ich lieber sechs Mal volltanken und hol mir drei Mal Currywurst Pommes Schranke...

wenn das teil kein gutachten hat, wird er es wohl nur über eine einzelabnahme eingetragen bekommen.
man kann es natürlich auch einfach anschauben und zur pommesbude fahren großes Grinsen

Black Pearl ist offline Black Pearl · 1087 Posts seit 24.04.2014
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Neuer Beitrag 29.03.2015 11:16
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Dann präzisiere ich das noch Mal, Warum soll kann u/o muss denn sowas ein Gutachten haben geschweige denn eingetragen werden?!? Die Vorschrift (FZV) sagt lediglich, wo angebaut, wieviel Grad Neigung nach oben und unten zulässig und aus welchen Blickwinkeln das Kennzeichen einwandfrei zu erkennen sein muss. Nirgends steht geschrieben, das der Halter des Kennzeichens ein bestimmtes Material, eine bestimmte Größe oder sonst was zu haben hat. Es/er darf lediglich die Fahrzeugbreite nicht überschreiten (nur dann ist eine Begutachtung und Neuvermessung des Fahrzeugs erforderlich, und NUR dann!!!) und muss eigentlich einen Abweiser haben, wenn er/es seitlich montiert wird.
Und somit kann man sich den Halter auch selber bauen, wenn man will. Denn es gibt keine Vorschrift, die das verbietet oder eine Einzelabnahme nach sich zieht. Jeder Prüfer, der etwas anderes behauptet, kennt schlicht und ergreifend seine Vorschriften nicht.
Wenn er es, warum auch immer eintragen lassen will, dann geht das ganze natürlich nur über Gutachten oder Einzelabnahme. Man kann dann aber auch sein Geld zum Fenster rauswerfen. Das hätte den gleichen Sinn.

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Neuer Beitrag 29.03.2015 11:25
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zum zitierten Beitrag Zitat von Black Pearl
Dann präzisiere ich das noch Mal, Warum soll kann u/o muss denn sowas ein Gutachten haben geschweige denn eingetragen werden?!? Die Vorschrift (FZV) sagt lediglich, wo angebaut, wieviel Grad Neigung nach oben und unten zulässig und aus welchen Blickwinkeln das Kennzeichen einwandfrei zu erkennen sein muss. Nirgends steht geschrieben, das der Halter des Kennzeichens ein bestimmtes Material, eine bestimmte Größe oder sonst was zu haben hat. Es/er darf lediglich die Fahrzeugbreite nicht überschreiten (nur dann ist eine Begutachtung und Neuvermessung des Fahrzeugs erforderlich, und NUR dann!!!) und muss eigentlich einen Abweiser haben, wenn er/es seitlich montiert wird.
Und somit kann man sich den Halter auch selber bauen, wenn man will. Denn es gibt keine Vorschrift, die das verbietet oder eine Einzelabnahme nach sich zieht. Jeder Prüfer, der etwas anderes behauptet, kennt schlicht und ergreifend seine Vorschriften nicht.
Wenn er es, warum auch immer eintragen lassen will, dann geht das ganze natürlich nur über Gutachten oder Einzelabnahme. Man kann dann aber auch sein Geld zum Fenster rauswerfen. Das hätte den gleichen Sinn.

ich habe nur diese frage beantwortet: -----Der sollte doch TÜVbar sein oder?-----
damit hat sich das für mich erledigt.

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Neuer Beitrag 29.03.2015 15:16
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Ich wollt nicht so plump rüber kommen, wie das vielleicht den Anschein hat. Hab das von dir auch schon so verstanden, wie Du das meintest. Mir ging es halt bei meinen Antworten eher allgemein um die Frage, warum die Leute wegen wirklich völlig unnützen Kram ihre Kohle zum Fenster rausschmeißen. Wenn einer nen Auspuff eintragen lässt, um bei unseren deutschen und europäischen Wichtigtuern auf Bestandsschutz pochen zu können, volles Verständnis. Aber nen Kennzeichenhalter? Dann kann man sich auch Zubehörblinker und LED Kennzeichenbeleuchtung eintragen lassen. Und auf nix anderes waren meine Antworten bezogen.
Also nix persönliches oder dergleichen, warum auch Zunge raus

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Neuer Beitrag 30.03.2015 08:11
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Hi,

Das der seitliche Kz nicht eingetragen werden muss, halte Ich für frag würdig.
Attachment 192167

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Neuer Beitrag 30.03.2015 09:16
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Die Quelle deines "Bildes" ist jemand, der Zubehörteile möglichst gewinnbringend an den Mann bringen will. Und offenbar reicht es bei vielen aus, wenn man dann einfach mal ein paar Paragraphen in den Raum wirft und die gesammelte Horde trampelt hinterher.
§19.2:
1. Änderung der in der BE genannten Fahrzeugart
2. Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten
3. Verschlechterung von Geräusch- und Abgaswerten

also eher nix für nen Kennzeichenhalter. Wenn überhaupt, dann 19.2 Satz 2, wenn man mit dem Halter die Fahrzeugbreite überschreitet, ist aber bei nem original Lenker nicht möglich.

§19.3 bezieht sich in seiner Gesamtheit auf die Punkte aus 19.2

§21 behandelt vorrangig Fahrzeuge die im Ramen einer Vollabnahme eine BE für Einzelfahrzeuge bekommen sollen bzw. bekommen haben
Fällt für die meisten auch flach, da sie ihr Bike "von der Stange" gekauft und nicht selber komplett neu aufgebaut haben.

§22 bezieht sich auf die Erteilung einer BE von Fahrzeugteilen Könnte also der einzig verbliebene § sein, nur ist hier erstens ganz klar die Rede von KANN und nicht MUSS und zweitens geht auch aus diesem § nicht hervor, das eine Pflicht zur Abnahme oder gar Eintragung bestimmter Fahrzeugteile besteht.

Fazit: wenn der seitliche Kennzeichenhalter aus den entsprechenden und vorgegebenen Blickwinkeln eine Sicht auf das Kennzeichen zulässt, die Neigung nach oben bzw. nach unten eingehalten wird, er das Fahrzeug nicht breiter macht als die in den Papieren eingetragene Fahrzeugbreite ist und eine Abweiserstrebe aufweist (Stichwort Verkehrsgefährdung von Fußgängern) gibt es keine Vorschrift und keinen Grund diesen eintragen zu lassen oder eine ABE zu haben.

Es ist schon fast erschreckend mit anzusehen, mit welcher Beharrlichkeit gerade die Vertreiber auf eine Eintragungspflicht und/oder ABE verweisen, die es aber nicht gibt. Ein Kennzeichenhalter ist nunmal kein sicherheitsrelevantes Bauteil wie Bremsen, Räder, Lenker oder Fußrastenanlagen.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Black Pearl am 30.03.2015 09:37.

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