Dakota,
bei mir ist es ein Customaufbau auf 87er FXST-Basis, mit dem ich seit zwölf Jahren auch in diesem Umbauzustand TÜV fahre.
Anlasser - muß definitiv nicht am Lenker sein (in meinem Fall als Handstarter am Primärkasten, spart Kabel zum Lenker) .
Kickstarter sind ja auch nicht am Lenker...
Killschalter - ich kenne keinen Fall, wo der als "fehlend" bemängelt wurde. Hatte ich auch mal recherchiert, aber nirgends eine Bestimmung dazu oder eine Baujahrgrenze o.ä. gefunden.
Den wird kein Prüfer suchen, aber man würde ihn bemänglen, wenn er noch vorhanden ist, und nicht funktioniert oder stillgelegt wurde.
Licht / Fernlicht-funktion muß eigentlich entweder am Schalter oder an einer Kontrolleuchte für Fernlicht erkennbar sein. Ist bei mir nicht so, weder das Eine noch das Andere.
Ich fahre allerdings auch ausschließlich zum Werkstatt-Tüv, da stört man sich für gewöhnlich an solchem Kram nicht.
BLINKERABSTAND - hierzu war ich intensiv mit dem GTÜ in Kontakt :
( Ich nehme an, daß Du Blinker hinten haben WILLST, Du MUßT ja mit Baujahr 86 hinten keine haben , erst ab 01.01.1987 )
Die 180 mm stimmen, aber 180mm von wo bis wo, das ist der Knackpunkt.
Dieses Maß betrifft nicht das Gehäuse, und auch nicht die Scheibe (amtlich als "leuchtende Fläche" bezeichnet), sondern die LICHTAUSTRITTSFLÄCHE.
(Außer bei Deinem Blinkermodell stimmt die leuchtende Fläche (das Glas) und die LICHTAUSTRITTSFLÄCHE überein).
Da ich ein einzeiliges nationales Kennzeichen mit 240mm Breite habe, wollte ich Blinker, die - wenn legal angebracht - nicht breiter als das Kennzeichen sind.
Das geht dann beispielsweise mit Kellermann micro 1000 LED.
Bei denen sitzt die "Lichtaustrittsfläche" eng begrenzt um die mittige LED, wenn da der innere Rand mit 180mm zueinander steht, ist das Außenmaß etwa 240mm.
Lichtaustrittsfläche ist der mittige, runde Bereich, nicht das ganze Glas ("leuchtende Fläche").
Bei den helleren micro 1000 Extreme geht das dann nicht mehr, da wächst das Außen-Gesamtmaß an, weil dort zwei LED`s drin sitzen und daher sich alles nach außen verschiebt.
Und wie vom Straßenköter schon oben richtig angemerkt, als goldene Regel - NIE zur Tüv-Station umme Ecke, sondern immer einschlägige Werkstatt, außer Du bist mit Deinem Bike so kugelsicher, daß Dich niemand wegen Pille-Palle ärgern kann.
Kann mich mir jetzt gar nicht vorstellen...und der Ärger kommt ja oft auch nur von Unkenntnis eines Prüfers, das passiert eben in Werkstätten kaum, dort kennt man normalerweise die HD-Materie.
Das zu den Abständen und der Lichtaustrittsfläche Bla-Bla ist alles auf drei Blättern in der "ECE-R 53, Anhang 3" zu finden.
Aber Achtung, es macht keinen Spaß sich da durchzuwinden.
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN